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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. bittet Papst Paul II. um entsprechende Vorkehrungen für seine weltlichen und geistlichen Richter, Schöffen und (Gerichts-)Schreiber, deren Zuständigkeit sich auf die Angelegenheiten zwischen Christen auf der einen und den in den erblichen Ländern des Kaisers geduldeten Juden auf der anderen Seite erstreckt, und denen die Priester die Absolution bei der Beichte und die Spendung der Sakramente verweigert haben.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einem Schreiben Papst Pauls II. von 1469 Mai 31 im HHStA Wien (Sign. AUR 1469 V 31), Perg., Bleibulle an Hanfschnur1.

Anmerkungen

  1. 1Druck: Chmel, Materialien 2 n. 247; die Formulierung exhibitapro parte … Frederici Romanorum Imperatoris … petitio continebat und pro parte ipsius imperatoris nobis fuit humiliter supplicatum macht die Existenz eines ksl. Schreibens wahrscheinlich.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 273, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-05-31_1_0_13_22_0_273_273
(Abgerufen am 19.04.2024).