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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. beurkundet das am heutigen Tag unter dem Vorsitz seines Kanzlers (Bf.) Ulrich von Passau an seinem Kammergericht ergangene Urteil in der Streitsache zwischen Richard von Hohenburg und der Gemeinde von Sultzbach. Der Kaiser beurkundet im einzelnen, daß am zehenden tag des monads martii nechtsvergangen (1469 März 10) sein Diener, Ritter Richard von Hohenburg, unter dem Vorsitz Ulrichs von Passau vor seinem Kammergericht zu recht genug bewiesen habe, daß der Schultheiß, die Heimbürgen und die ganze Gemeinde des obern Gerichts des Dorfes Sultzbach bei Werde gegen die Eide verstoßen haben, die sie vor Gott und den heiligen gegenüber Richard und dessen verstorbenem Vater und Bruder als Inhaber des genannten Gerichtes, mit allen stewrn, prunnen wassern, welden, wonnen, weiden, Herrlichkeiten und allem Zubehör, geschworen hatten. Hierdurch habe Richard großen Schaden erlitten, weshalb bereits ksl. ladungbriefe an die Ungehorsamen ausgegangen seien1; zudem habe dieser durch seinen Redner vorbringen lassen, daß dem Schultheißen und der Gemeinde die Gelübde und Eide, die sie ein zeitt befolgt hatten, sowie, in aller form und masse, die Gehorsamsgebote (neuerlich) aufzuerlegen seien, mit denen sie ebenso wie ihre Vorfahren Richard und dessen Vorfahren verbunden waren, und daß die Beklagten Ersatz für die ihm entstandenen Schäden und Kosten leisten sollten. Da jedoch von deren Seite niemand anwesend gewesen sei, sei nach Gewohnheit des ksl. Kammergerichtes nach Verstreichen einer Frist von drei aufeinanderfolgenden Gerichtstagen eine (weitere) Vorladung angesetzt worden2. Dem heutigen Kammergerichtsurteil zufolge seien nach dem neuerlichen Erscheinen Richards aufgrund der (wiederholten) Abwesenheit der Beklagten die Ansprüche und Forderungen des Klägers, gemäß dessen Anbringen und der ksl. Ladung, zu recht erkannt und diesem entsprechende Urteils- und Gebotbriefe zugestanden worden.

Originaldatierung:
Am anndern tag des monads may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1469 V 2), Perg., S an Ps. ab und verloren (nur mehr Ps. vorhanden). Lit.: siehe n. 244.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 256.
  2. 2Siehe oben n. 260.

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Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 262, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-05-02_3_0_13_22_0_262_262
(Abgerufen am 24.04.2024).