[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22
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K.F. befiehlt Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Wien die unverzügliche Einlösung des geltbriefs, den sie für Hans von Spaur, Erbschenk von Tirol, ausgestellt hatten.
- Originaldatierung:
- An eritag nach dem suntag Quasimodogeniti im newnundsechtzigisten jar.
Überlieferung/Literatur
Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in einer Urkunde Georgs von Volkersdorf von 1471 November 12 im HHStA Wien (Sign. AUR 1471 XI 12), Perg., S an Ps. ab und verloren.
Kommentar
Georg von Volkersdorf beschreibt in der genannten Urkunde den unter seinem Vorsitz als gesatzter richter des Kaisers geführten Prozeß in der über mehrere Jahre verlaufenden Streitsache zwischen Hans von Spaur und der Stadt Wien. Die Hauptsumme, die die Stadt gemäß einem ksl. Spruch Hans schuldete, dürfte ingesamt 1.200 fl. betragen haben und war Hans nach Angaben der Wiener bis auf 154 fl. ung. (Schadenersatz) bereits bezahlt worden; über diesen Restbetrag dürfte Wien bereits 1466 August 1 den oben zitierten geltbrief ausgestellt haben. Ausführlicher dazu mit weiteren Regg. der folgende Wiener Regestenband (voraussichtlich sub dato [Vor 1471 November 6, –]).
Registereinträge
- St. Veit an der Glan (Kärnten)
- Spaur (Altspaur, Spormaggiore, w. Salurn, Italien), Herren von ~
- Volkersdorf (sö. Linz, Oberösterreich), Landgericht
- Wien (Österreich), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 22 n. 257, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-04-11_1_0_13_22_0_257_257
(Abgerufen am 28.03.2024).