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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. schreibt Papst Paul II. bezüglich des von ihm gegründeten Kollegiatskapitels weltlicher Chorherren in Wiener Neustadt1, da der dortige Propst, Dekan und die Chorherrn die Gründungsstatuten mißachten, und bittet ihn, diese zur besseren Einhaltung ermahnen und gegebenenfalls den Befehl erteilen zu dürfen, sie durch geeigneter erscheinende Kandidaten ersetzen zu lassen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einem Schreiben Papst Pauls II. an den Abt (Johannes) des Neuklosters zu Wiener Neustadt im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1468 I 21)2, lat., Perg., Bleibulle an Hanfschnur3. Lit.: Mayer, Geschichte Wiener Neustadts I/2 S. 305; Fasching, Chorherrenstifte S. 172.

Anmerkungen

  1. 1Gründungsurkunde von 1444 April 5, verzeichnet in: Regg.F.III. H. 12 n. 204; zur Gründung auch Fasching, Chorherrenstifte S. 22f.
  2. 2Aufgrund des Gründungsdatums des Wiener Neustädter Kapitels ist die Urkunde auf 1469 zu datieren; zudem nennt sie das Inkarnationsjahr 1468 und muß auch nach dem calculus florentinus (Jahresbeginn mit 25. März) auf Januar 1469 datiert werden, da dies außerdem der Datierung nach Pontifikatsjahren (anno quinto) entspricht.
  3. 3Die Formulierung pro parteFriderici Romanorum Imperatoris … petitio continebat macht die Existenz eines ksl. Schreibens wahrscheinlich.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 250, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1469-01-21_1_0_13_22_0_250_250
(Abgerufen am 19.04.2024).