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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. wendet sich an Papst Paul II. bezüglich der Rechte Eb. Bernhards von Salzburg bei der Nachbesetzung des Bistums Lavant.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in einem Schreiben Papst Pauls II. an Eb. Bernhard von Salzburg von 1468 Dezember 16 im HHStA Wien (Sign. AUR 1468 XII 16)1, Perg, Bleibulle an Hanfschnur. Lit.: Petry, Rudolf von Rüdesheim S. 355.

Kommentar

Bereits 1466 hatte Papst Paul II. dem Salzburger Eb. das Besetzungsrecht unter anderem für das Bistum Lavant bestätigt und ihm das Recht erteilt, auch den Rücktritt der Bff. selbst entgegenzunehmen und das Bistum dann neu zu besetzen. In dem oben zitierten päpstl. Schreiben von 1468 wird die Transferierung Bf. Rudolfs von Lavant nach Breslau erwähnt, die kurz zuvor erfolgt war. Auf Bitten des Kaisers providierte der Papst dessen Protonotar Dr. Johannes Roth aus Wemding zum Bf. von Lavant. Trotz der Versicherung Papst Pauls II. gegenüber Eb. Bernhard, daß dadurch die Salzburger Rechte unbeeinträchtig blieben, bedeutete dies eine Verletzung der Salzburger Privilegien2.

Anmerkungen

  1. 1Die Formulierung pro parte … Friderici Romanorum Imperatoris … nobis fuit humiliter supplicatum macht die Existenz eines ksl. Schreibens wahrscheinlich.
  2. 2Dazu Zaisberger, Bernhard von Rohr, S. 22f.; Dopsch, Salzburg S. 542.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 249, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-12-16_1_0_13_22_0_249_249
(Abgerufen am 23.04.2024).