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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. lädt den Junker Leopold von Wollmershausen auf Aufforderung des Abtes (Jobst) von Weingarten vor das ksl. Kammergericht.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus einer Vollmacht des Priesters Erhard Waybel1 für Meister Bernhard Dischinger von 1468 November 19 im HHStA Wien (Sign. AUR 1468 XI 19), Perg., 2 SS Matthias Scheits, Pfarrer zu Achstetten (ab und verloren, nur mehr Ps. vorhanden), und Bernhard Ruffs (grün) in wachsf. Schüsseln an Ps.2

Kommentar

Die Vorladung muß in Zusammenhang mit dem Truchseß Hans von Waldburg, Landvogt in Schwaben, erfolgt sein, da die Vollmacht erwähnt, daß Leopold von Wollmershausen sich understee, diesen zu bekriegen.

Anmerkungen

  1. 1Diesem hatte zuvor Leopold die Vollmacht erteilt, ihn am Kammergericht zu vertreten.
  2. 2Zu den beiden Sieglern Heinig, Friedrich III./1 S. 468ff. und ebda./2 S. 998f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 246, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-11-19_1_0_13_22_0_246_246
(Abgerufen am 25.04.2024).