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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. verschreibt den Brüdern Wolfgang, Hieronymus und Jörg Leyninger Amt und Gericht Weissenstein satzweise um 1700 fl. ung. um die es der Kaiser bereits Hans Senusch verschrieben hatte1, dem es die Brüder mit ksl. Zustimmung abgelöst haben. K.F. verfügt, daß die Brüder und ihre Erben Amt und Gericht mit allem Zubehör, mit den Nutzen und Renten um diese Summe treu innehaben, die Einkünfte nicht seiner Herrschaft entziehen und ihm von den Einnahmen jährlich 20 Pfd. Pf. landläufiger Münze entrichten sowie die dazugehörigen Leute und Holden nicht über die gewöhnlichen Zinse, Dienste, die Robot und die Gerechtigkeiten belasten, sondern vor Gewalt und Unrecht schützen sollen. Der Kaiser behält sich oder seinem Sohn Hz. Maximilian von Österreich und ihren Erben die jederzeitige Einlösung gegen Bezahlung der genannten Summe vor.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers der Begünstigten im HHStA Wien (Sign. AUR 1468 VIII 14), Perg., 2 grüne SS Wolfgang Leyningers und Anton Hemels, Schwager der Brüder Leyninger und Pfleger zum Stein, in wachsf. Schüsseln an Ps.2

Anmerkungen

  1. 1Bisher wurde das ksl. Schreiben in den Regg. F.III. noch nicht erfaßt, jedoch findet sich im Reversverzeichnis der ksl. Kanzlei von 1463 Juli 29 im HHStA Wien (Sign. AUR 1469 VII 29) eine Erwähung des Reverses von Hans Senusch.
  2. 2Reg.: MC 11 n. 403; auch genannt in dem von 1467 Mai 23 bis 1471 Januar 14 reichenden Reversverzeichnis der ksl. Kanzlei im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1467 V 23).

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 236, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-08-14_1_0_13_22_0_236_236
(Abgerufen am 16.04.2024).