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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. gestattet Bf. Rudolf von Würzburg1, dessen Nachfolgern und Statthaltern des Hochstiftes Würzburg, aufgrund der bedrängten finanziellen Lage des Stiftes, von jedem durch das hertzogthumb zu Francken desselben stiefts zu Wirtzpurg geführten Fuder Wein 1 fl. rhein. von jedem halben Fuder ½ fl. rhein. und von jeder kleineren Maßeinheit eine diesen Berechnungsgrundlagen entsprechende Summe einzunehmen. Der Kaiser verpflichtet Rudolf und dessen Nachfolger, ihm hierfür zu seinen Handen während der nächsten acht Jahre in Summe 24.000 fl. rhein. zu bezahlen, die beginnend mit dem kommenden St. Petri Stuhlfeier (1469 Februar 22) in Raten von jährlichen 3.000 fl. rhein. jeweils 14 Tage vor oder nach diesem Tag gegen ksl. Quittungen zu erstatten sind. K.F. verfügt, daß im Fall ausständiger Bezahlungen seine Erlaubnis für diesen guldin zolle als widerrufen gilt, und daß ihm durch den Verzug eventuell entstehende Schäden zuzüglich der Hauptsumme zu begleichen sind2.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Schuldbrief Bf. Rudolfs von 1468 Mai 7, Würzburg, im HHStA Wien (Sign. AUR 1468 V 7), Perg., 2 grüne SS des Kapitels (größer) und Bf. Rudolfs3 in wachsf. Schüsseln an Ps.4 Lit: Wendehorst, Bistum Würzburg S. 23; zur Person Bf. Rudolfs Heinig, Friedrich III./1 S. 507f.; zum „Guldenzollprivileg" ebd. S. 1091.

Anmerkungen

  1. 1Im Revers bezeichnet Rudolf sich zusätzlich als hertzoge zu Franncken.
  2. 2Im Revers wird weiters erwähnt, daß nach Abzahlung der Gesamtsumme dem Bf. oder dessen Nachfolgern ihre (Schuld-)Verschreibung wieder auszuhändigen ist. Bf. Rudolf vermerkt zudem, daß er für den Kaiser am kommenden sannd Johannstag zun sundwenden (1468 Juni 24) unter seinem und des Kapitels Siegel einen Revers auszustellen hat, mit der Verpflichtung, dem Kaiser, seinen Vorfahren im Reich und den vordern des stammes und namens jeweils am Montag nach Iudica in der Vasten mit den grossen vigilien und placebo einen ewigen Jahrtag mit allen Priestern zu Würzburg zu halten.
  3. 3Im Rahmen der Corroboratio wird auch der Dechant Ludwig von Weyers (als anwesend?) erwähnt.
  4. 4Reg.: Chmel n. 5410.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 221, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-05-07_1_0_13_22_0_221_221
(Abgerufen am 29.03.2024).