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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. übergibt Kaspar Lamberger das Schloß Landstraß (Landstrost) mit der gewöhnlichen Burghut pflegweise und Maut und Stadtgericht bestandsweise bis auf Widerruf. Er verpflichtet Kaspar und dessen Erben, das Schloß und die Einnahmen treu innezuhaben und zu verwalten, sich damit ihm und seinem Sohn, Hz. Maximilian von Österreich, oder ihren Erben gegenüber gehorsam zu verhalten, es ihm auf seinen Befehl und seine (K.F.s) Kosten offenzuhalten, die zugehörigen Leute nicht über die gewöhnliche Robot und auch die zur Maut kommenden Leute nicht wider altes Herkommen zu belasten, ohne ksl. Befehl keinen Krieg zu führen, das Schloß nicht seiner Herrschaft zu entziehen, die an das Schloß Landstraß fallenden ksl. Landgerichtseinnahmen für Baumaßnahmen zu verwenden und Katharina, Witwe Gf. Ulrichs von Cilli, wie bisher üblich, aus den Maut- und Stadtgerichtseinnahmen jährlich 100 Pfd. Pf. zu entrichten, die nach ihrem Tod K.F. Hz. Maximilian oder den ksl. Erben zu leisten sind, sowie Landstraß mit allem überantworteten Zubehör auf seine oder Hz. Maximilians schriftliche oder mündliche Aufforderung1 wieder abzutreten2.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Kaspars von Lamberg von 1468 Februar 20 im HHStA Wien (Sign. AUR 1468 II 20), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und dessen Bruders Friedrich in wachsf. Schüsseln an Ps.3

Anmerkungen

  1. 1Im Revers ist von einer brieffleich oder under awgen erfolgenden Aufforderung die Rede.
  2. 2Siehe dazu auch oben n. 6.
  3. 3Auch genannt in dem von 1467 Mai 23 bis 1471 Januar 14 reichenden Reversverzeichnis der ksl. Kanzlei im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1467 V 23).

Registereinträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 212, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-03-20_1_0_13_22_0_212_212
(Abgerufen am 19.04.2024).