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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. trifft eine Einigung mit Bf. Georg (I.) von Bamberg: Er nimmt den Bf. dessen Stift und die dazugehörigen Herrschaften, Burgen, Schlösser, Städte, Märkte, Dörfer, Leute und Güter für die drei nächsten aufeinander folgenden Jahre1 in seinen Schutz und Schirm und verspricht, ihnen Hilfe und Beistand zu leisten und sie bei ihrem alten Herkommen zu lassen, jedoch unbeschadet des Aufschlages und der Maut im Kanaltal, die zu Handen des Kaisers eingehoben werden.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Bf. Georgs von Bamberg von 1468 Februar 22 im HHStA Wien (Sign. AUR 1468 II 22), Perg., rotes S des Ausst. in wachsf. Schüssel an Ps. Lit.: Looshorn, Geschichte Bambergs 4 S. 325f.; zu Bf. Georgs Verhältnis zu Friedrich III. Heinig, Friedrich III./2 S. 1096f.

Kommentar

Dieser Revers erwähnt nur die oben genannten ksl. Einkünfte im Kanaltal. Von 1468 Februar 22 datiert jedoch ein weiterer Revers Bf. Georgs, ebenfalls im HHStA Wien (Sign. AUR 1468 II 22), Perg., rotes S des Ausst. in wachsf. Schüssel an Ps. Hierin werden diese Einkünfte nicht genannt, sondern Bf. Georg verspricht dem Kaiser, alle Bamberger Schlösser, Burgen, Städte, Märkte und Dörfer in den Fürstentümern Steier (!)2 und Kärnten für den Kaiser und dessen Erben als Fürsten von Österreich offenzuhalten und diesen während der kommenden drei Jahre mit den Bamberger Leuten und Dienern in den genannten Fürstentümern, edler und unedler, Hilfe und Beistand zu leisten. Der Bf. verspricht des weiteren, daß auch für ksl. Dienste außerhalb der gemercke und ennde des Ftm.s Kärnten Bamberger Leute und Diener zur Verfügung stehen werden, doch soll der Kaiser dem Bf., dessen Nachkommen oder deren Hauptmann den gleichen Sold und die Verpflegung wie seinen anderen Dienern und Landleuten erstatten. Bf. Georg bestätigt zudem, daß die ksl. Untertanen und Hintersassen, edel und unedel, in seinen Städten, Märkten und auf dem Land in Steier und Kärnten ihrem Gewerbe und Handel auf allen Jahr- und Wochenmärkten mit Kauf und Verkauf ebenso ungehindert nachgehen können wie die Bamberger Leute und Untertanen. Die beyderseit briefe der Vorgänger des Bf.s sollen in Kraft bleiben, doch wird der Papst aus der Einigung ausgenommen. Aus den beiden Reversen geht nicht eindeutig hervor, ob eine oder zwei ksl. Urkunden ausgestellt wurden. Der dreijährige Vertrag des Kaisers mit Georg über die wechselseitige Beschützung ihrer Gebiete und Rechte in Kärnten dürfte jedenfalls in Zusammenhang mit dessen Unterstützung des Kaisers in der Fehde mit den Gff. von Görz zu sehen sein3.

Anmerkungen

  1. 1Im Revers wird der Beginn des Zeitraums mit dato ditz brieffs (= Revers) angegeben.
  2. 2Von bambergischen Gütern in der Steiemark ist damals eigentlich nichts mehr bekannt.
  3. 3Dazu Looshorn (siehe oben); ebd. wird je eine bischöfliche und eine kaiserliche Urkunde, jeweils von 1468 Januar 18 und März 14, genannt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 209, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-02-22_1_0_13_22_0_209_209
(Abgerufen am 28.03.2024).