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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. bestätigt die in n. 193 beschriebene Rückgabe der Kleinodien und gestattet Hz. Ludwig (IX.) von Bayern(-Landshut) und dessen Erben aus röm.-ksl. Macht zur Abzahlung der Summe von 40.000 fl. ung. von jedem Fuder Wein, der auf der Donau in Spitz ausgefürt wird, 1 fl. ung. von jedem Dreiling 1 fl. rhein. und von dem kleinen Band (mynnerm pannt)1 von yedem nach seiner antzal einzuheben, mit Ausnahme des Weins, der für den Bedarf der Adeligen des Ftm.s Österreich unter und ob der Enns zu ihren Häusern und Schlössern transportiert wird. Der Kaiser erlaubt, auch von den Waren der Kaufleute, die in Spitz die Donau hinauf oder herab geführt werden, eine Maut, wie auch in Linz üblich, einzuheben, ausgenommen von dem Salz, das wie von alters her sein ganng in Spitz haben soll. K.F. bestimmt, daß dieser Aufschlag und diese Maut nur bis zur gänzlichen Abstattung der 40.000 fl. in gold und münnss eingenommen werden dürfen, daß diese Einnahmen durch einen gegenschreiber verzeichnet werden sollen. Er verspricht für sich und seine Nachkommen als röm. Kaiser und Könige sowie als Fürsten von Österreich, Hz. Ludwig und dessen Erben bei diesen Rechten zu lassen, zu schützen und zu schirmen2.

Originaldatierung:
An phintztag nach der heiligen aindlifftausent Maid tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1467 X 22), Perg., wachsf. S 15 mit vorne eingedr. wachsf. S 16 an purpurner Ss. Reg: Chmel n. 5221 (mit Teildruck); Lichnowsky(–Birk) 7 n. 12103; Zimerman, Urkunden und Regesten n. 107; Linzer Regesten C/III/A1 S. 170 n. 629. Lit.: Kluckhohn, Ludwig der Reiche S. 279f.

Anmerkungen

  1. 1Siehe dazu auch Regg.F.III. H. 12 n. 169 Anm. 4; zur Sache allgemein auch Perger, Weinbau S. 207– 219; Seidl, Wein, Salz, Jahr- und Wochenmarkt, bes. S. 170ff.
  2. 2Siehe dazu auch n. 208.
  3. 3Beide datiert auf 1467 Oktober 20 (siehe dazu auch die Bemerkung bei Zimerman, Urkunden und Regesten n. 107).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 194, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-10-22_1_0_13_22_0_194_194
(Abgerufen am 19.04.2024).