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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. teilt dem Kardinal Bf. Peter von Augsburg eine Information Hz. Sigmunds von Österreich mit, wonach etliche Personen den gemeinen friden, den er im Reich ausgeschriben und unter hohen und schweren Strafen geboten habe1, mißachten würden, wodurch der cristenlich zuge verhindert oder ettwas geirret werde. Da Sigmund ihn gebeten habe, ihn (Sigmund) darinn zuverschon, es aber unfruchtper sei, einen Frieden zu erlassen, wenn dieser nicht eingehalten und die Zuwiderhandelnden mit aller Schärfe bestraft würden, befiehlt K.F. dem Bf. daß er bei einem Sigmund oder dessen Anhänger berührenden Friedensbruch die Beschuldigten an einem endtlichen Tag vor sich lade, beide Teile verhöre und die Übeläter nach seinem Ermessen in die pene darauf gesatzt … ercleret. Weiters befiehlt der Kaiser dem Bf. seine und des Reichs Fürsten, Gff. Herren und Städte und andere durch die gehorsame Partei benannte und nächst den Ungehorsamen ansässige Personen dazu zu ermahnen, daß sie mit irer macht oder nach Ermessen des Bf.s den Gehorsamen bei der Einhaltung des Friedens helfen und die Strafe zu des Kaisers Handen einheben sollen. K.F. bestimmt, daß alle Entscheidungen des Bf.s, ohne Weigerung und ohne dagegen zu appellieren, befolgt werden sollen, so als hätte er sie selbst getroffen.

Originaldatierung:
Am pfintztag vor sand Bartholomeus tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1467 VIII 20), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. (unter Papieroblate). Reg.: Chmel n. 5144; Lichnowsky(–Birk) 7 n. 1190. Lit.: siehe n. 100.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 186.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 187, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-08-20_3_0_13_22_0_187_187
(Abgerufen am 29.03.2024).