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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. gebietet Hz. Sigmund von Österreich aus röm.-ksl. Macht, sich bezüglich des am vergangenen sand Martinstag (1466 November 11) in Nürnberg beschlossenen Anschlages für einen Türkenzug an seiner Statt ein enntlich wissen (zu) machen und alle betroffenen in dessen Ftm. wohnhaften Fürsten, Prälaten, Gff. Herren, Ritter und die Städte sowie die Personen, die er ihm sonnderlich in einer zedel hiemit zuschicken werde, an einem bestimmten Tag vor sich zu laden, um ihnen ihren Anteil an dem Anschlag, den er ebenfalls hiebey mitschicken werde, mitzuteilen und bei seiner schweren Ungnade den Besuch eines weiteren Tages in Regensburg am kommenden heiligen dreyer kunig tag (1468 Januar 6) zu befehlen. Der Kaiser befiehlt Sigmund, ihre Antworten aufschreiben und ihm unter seinem (Sigmunds) Siegel zuschicken zu lassen sowie nichts zu verabsäumen, damit er (K.F.) am Heiligen-Drei-Königstag (Januar 6) entsprechend handeln könne. K.F. teilt Hz. Sigmund im einzelnen mit, daß sowohl er als auch der Papst der am genannten St. Martinstag in Nürnberg durch Sigmund und andere Kff. Fürsten, Gff. Herren, Städte, Räte und Botschaften beschlossenen Einhebung eines Anschlages für einen Türkenzug1, für den 6.000 Personen deutscher nation zu Pferd und 14.000 zu Fuß entsendet werden sollen, zugestimmt haben. Daraufhin habe er (K.F.) einen Tag für den vergangenen sand Veittstag (1467 Juni 15) ebenfalls in Nürnberg außgeschriben und Sigmund und die anderen zuvor genannten Reichsuntertanen dorthin beordert2, um mit ihrer Hilfe einen Anschlag begreiffen zu lassen, und um die Aufteilung der in Summe 20.000 zu entsendenden Mann auf alle Beteiligten, den Kaiser miteingeschlossen, und die Menge an mitzuführenden Büchsen, Armbrüsten, Pulver, stein und anderen Dingen sowie den Zeitpunkt des Zuges zu bestimmen. Zudem war dort die Abhaltung eines (oben genannten) weiteren Tages für den kommenden Heiligen-Drei-Königstag in Regensburg durch ihn (K.F.) oder seine Räte und Anwälte beschlossen worden, auf dem alle Geladenen persönlich erscheinen oder durch ihre Räte und die Städte durch ihre Botschaften vertreten sein sollten, um weitere für das Vorhaben notwendige Beschlüsse zu fassen, wie auch der begriffe und abscheid clerlichen zu erkennen gebe. Da aber in Nürnberg etliche der Geladenen ferngeblieben seien, habe man darüber beraten, daß der Kaiser Hz. Sigmund und den anderen Fürsten schreiben und ihnen befehlen solle, die ferngebliebenen, in ihrer Gegend ansässigen Personen an einem benannten Tag vor sich zu laden, ihnen in seinem Namen und an seiner Statt ihren jeweiligen Anteil an dem Anschlag und den Termin des künftigen Regensburger Tages zu verkünden und sie dazu anzuhalten, diesen nicht zu versäumen3.

Originaldatierung:
Am pfintztag vor sand Bartholomes tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Comiß hertz(og) Sig(mund) Ostr(eich) (oberer Blattrand, Mitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1467 VIII 20), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedr. (unter Papieroblate). – Kop.: Abschrift (um 1800) ebd. (Sign. Urkundenabschriften, Österreichische Urkunden, Karton 44 sub dato). Reg.: Chmel n. 5145; Lichnowsky(–Birk) 7 n. 1188.

Anmerkungen

  1. 1Zu Abschied und Anschlag dieses Nürnberger Tages siehe die Literaturhinweise in: Regg.F.III. H. 4 n. 452 Anm. 1 und 2; weiters Kluckhohn, Ludwig der Reiche S. 263f.; Most, Reichslandfriede S. 198; Gismann, Beziehungen S. 249.
  2. 2Siehe oben n. 179.
  3. 3Zum Regensburger Tag siehe den Literaturhinweis in: Regg.F.III. H. 4 n. 452 Anm. 4.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 185, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-08-20_1_0_13_22_0_185_185
(Abgerufen am 20.04.2024).