[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22
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K.F. nimmt Eustach Frodnacher, der zu seinem Unwillen und entgegen seinem Verbot bei Mauthausen a. d. Donau einen Aufschlag eingehoben habe, unter der Bedingung wieder in seine Gnade auf1, den Aufschlag künftig nicht mehr einzunehmen, und verpflichtet Eustach, sich ihm als Herrn und Landesfürsten und seinen Erben gegenüber als getreuer Landsmann zu erweisen.
Überlieferung/Literatur
Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Eustach Frodnachers von 1466 Dezember 21, Graz, im HHStA Wien (Sign. AUR 1466 XII 21), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und des edlen Clemens Panhalb in wachsf. Schüsseln an Ps.2
Anmerkungen
- 1Im Revers wird dies so formuliert, daß Eustach des Kaisers unwillen und ungnad zu mir gehabt hatte und mich aber sein kayserliche genad … genadigklich begeben hat.
- 2Reg.: Chmel n. 4819; auch erwähnt in dem von 1467 Mai 23 bis 1471 Januar 14 reichenden Reversverzeichnis der ksl. Kanzlei im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1467 V 23).
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Frodnacher, Familie
- Panhalb (Ponhalm), Clemens
- Mauthausen (nö. Enns, Oberösterreich), Markt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 22 n. 151, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-12-21_1_0_13_22_0_151_151
(Abgerufen am 24.04.2024).