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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. teilt Sigmund von Argen mit, daß wegen seines Ungehorsams in Hinblick auf ein ksl. Urteil1 dem Anwalt Gf. Ulrichs von Montfort nach Erkenntnis des ksl. Kammergerichtes am heutigen Tag seine (Sigmunds) Vorladung gestattet wurde, um ihn in des Kaisers und des Reiches Acht zu erklären. K.F. lädt Sigmund oder dessen Anwalt auf den 45. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag nach Erhalt dieses Briefes peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich oder seinen Bevollmächtigten an einen noch zu benennenden Ort im Reich, um die Achterklärung vorzunehmen oder redlich ursach dagegen anzuhören, und weist darauf hin, daß auch in Abwesenheit der Beklagten auf Forderung des Klägers rechtlich nach Gebühr verfahren wird.

Originaldatierung:
Am dryzechenden tag des monetz novembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop., vermutl. auf der Plica).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Inseriert im Notariatsinstrument Matthias Scheits2, Priester und elicher sachen gemainer Kommissar des Konstanzer Bistums sowie öff. Notar von ksl. Freiheit, von 1466 Oktober 18 [sic]3, Wiener Neustadt, im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1466 XI 13), Perg., Notarszeichen4.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 145; aus der Formulierung in kraft unser kayserlichen urtail kann nicht mit Sicherheit auf einen ksl. Urteilbrief geschlossen werden, da sich der König/Kaiser am Kammergericht häufig durch Kammerrichter vertreten ließ; Milbradt, Parteien S. 25. Da der Kaiser jedoch Kammergerichtsurteile, die in seiner Abwesenheit gefällt worden waren, zumindest fallweise beurkundete (siehe etwa unten n. 262; siehe auch Regg.F.III. H. 13 nn. 101, 141, 277) wurde das entsprechende Dep. aufgenommen.
  2. 2Zu seiner Person Heinig, Friedrich III./1 S. 468ff.
  3. 3Für diese offenkundig falsche Monats- oder Tages(?)-Datierung konnte keine Erklärung gefunden werden, zumal die Angabe der Regierungsjahre ebenfalls eindeutig in das Jahr 1466 weist.
  4. 4Das Notariatsinstrument wurde am Hof des Kanzlers und Bf.s Ulrich von Passau in Wiener Neustadt im Beisein der Zeugen Leonhard Erengroß, Prokurator des ksl. Kammergerichtes, Hans Hofmann (nicht eindeutig lesbar) und Ulrich Nörlinger aus dem Salzburger und Augsburger Bistum, ausgestellt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 146, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-11-13_2_0_13_22_0_146_146
(Abgerufen am 28.03.2024).