Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

Sie sehen den Datensatz 150 von insgesamt 290.

K.F. übergibt den Brüdern Andreas und Balthasar Wagen2 das Schloß Grafenwart satzund pflegweise mit Nutzen, Renten, Zinsen und dem anderen Zubehör um eine Summe von 700 fl. ung. um die es die beiden Hermann Rauber, der das Schloß von K.F. innegehabt hatte3, abgelöst haben. Der Kaiser verfügt, daß die Brüder das Schloß treu innehaben und verwalten und sich ihm gegenüber treu und gehorsam verhalten sollen, es ihm auf seine Kosten offenhalten, doch unbeschadet des ksl. satz(es), die dazugehörenden Leute nicht über die gewöhnlichen Zinse und auf andere Weise belasten, sondern vor Gewalt und Unrecht schützen, es nicht seiner Herrschaft entziehen und ohne seinen Befehl keinen Krieg führen sollen und behält sich eine Einlösung gegen Bezahlung der genannten Summe auf seine schriftliche oder mündliche Aufforderung4 vor.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Andreas und Balthasar Wagens von 1466 Dezember 12, Graz, im HHStA Wien (Sign. AUR 1466 XII 12), Perg., 2 grüne SS Urban Dieperskirchers, Hubmeister zu Graz, und Wolfgang Stadlers in wachsf. Schüsseln an Ps.5 Reg.: Birk, Urkunden-Auszüge n. 940.

Anmerkungen

  1. 1Tagesdatum und Ausstellungsort nach Birk, Urkunden-Auszüge n. 940.
  2. 2Birk nennt Andreas als ksl. Türhüter und Balthasar als ksl. Amtmann zu Haasberg und Stegberg.
  3. 3Siehe oben n. 144.
  4. 4Die Aufforderung kann gemäß dem Revers brieflich oder under augen erfolgen.
  5. 5Reg.: Chmel n. 4803.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 150, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-11-12_1_0_13_22_0_150_150
(Abgerufen am 25.04.2024).