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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. teilt Konrad Benz aus Nürnberg mit, daß dieser wegen eines am Stadtgericht Nürnberg gegen ihn und für den Nürnberger Bürger Hans Och ergangenen Urteils nicht wol berufen und appelliert habe, und daß Och mittels eines ksl. urteilbrieffs durch das ksl. Kammergericht zugestanden worden sei, ihn (Benz) wegen der entstandenen Kosten und Schäden vorladen zu lassen1. Der Kaiser lädt Benz oder dessen Anwalt auf den 45. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich oder seinen Bevollmächtigten an einen noch zu benennenden Ort im Reich und weist darauf hin, daß auch in Benz’ Abwesenheit auf Forderung des Klägers rechtlich nach Gebühr verfahren wird.

Originaldatierung:
Am ainundzwainczigisten tag des monats Marti(s) (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Udalricus ep(iscop)us Pat(aviensis) canc(e)ll(ari)us (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, dem Notariatsinstrument zufolge Pap. mit seiner keiserlichen zuruckauffgedruckten insigel in rotem wachs. – Kop.: Inseriert im Notariatsinstrument des öff. Notars von ksl. Gewalt Johannes Frühauf aus Nürnberg, Laie des Bistums Bamberg, von 1466 Juni 19 im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1466 VI 19), Perg., Notarszeichen2.

Kommentar

1466 August 5 beauftragte K.F. den Propst von St. Burkhard vor Würzburg, Johann von Allendorf, eine Beweiserhebung über Kosten und Schäden in der Streitsache zwischen Hans Och und Konrad Benz durchzuführen3.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 107 und weiters n. 35.
  2. 2Das Notariatsinstrument wurde in Nürnberg auf Bitten und im Beisein des Nürnberger Bürgers Hermann Croner ausgestellt, der anstatt Hans Ochs seinem aydem (Schwiegervater oder -sohn) Konrad Benz die ksl. Ladung leiplichen zugepracht hat, im Beisein der Zeugen Paul Sleszier und Andreas Steinpach, beide Inwohner der Stadt Nürnberg und Laien des Bistums Bamberg.
  3. 3Org. im HHStA Wien, Bestand Fridericiana 2, Konv. 1, fol. 4–5, fol 13r–14v; siehe auch Datenbank zur Gerichtsbarkeit Friedrichs III. (wie n. 51 Anm. 3), Kommissionsn. 520.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 108, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-03-21_2_0_13_22_0_108_108
(Abgerufen am 18.04.2024).