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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. übergibt Johann Rot, Lehrer geistlicher Rechte, ksl. Protnotar und Pfarrer zu St. Georgen im Attergau, und dessen Nachfolgern als Pfarrer ein ebendortiges Gut mit der Säge, dem Urfahr2 zu Dexlbach (Tesselbach)3 und dem Zubehör zinsfrei um sein (K.F.s) und seiner Vorfahren als Fürsten von Österreich Seelenheil willen. Im Gegenzug verpflichtet der Kaiser Rot, dessen Nachfolger und die während deren Abwesenheit fungierenden vicarii oder Anwälte, auf ewig zu jedem Quatember-Termin des Jahres ein gesungenes Amt zum Lob Gottes und zu Ehren des hl. Märtyrers und Ritters Georg für das Seelenheil K.F.s, seiner Erben und Vorfahren als Fürsten von Österreich abzuhalten4. K.F. verfügt, daß das Gut an ihn oder seine Erben zu ihren Handen zurückfällt, wenn bekannt5 wird, daß sich die Begünstigten als säumig erweisen und die entsprechenden Ämter auch 14 Tage nach dem jeweiligen Termin nicht abhalten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Johann Rots von 1466 Januar 16 im HHStA Wien (Sign. FU n. 710 sub dato), Perg., 2 grüne SS des Ausst. und des edlen Ritters und ksl. Hofmarschalls Jörg Fuchs von Fuchsberg in wachsf. Schüsseln an Ps.6 Reg.: Birk, Urkunden-Auszüge n. 873; Zisler, Geistliche Stiftungen S. 147 n. 52 (datiert auf Januar 12). Lit.: Atergovius, Pfarrkirche St. Georgen S. 111f.; Zisler, Geistliche Stiftungen S. 37; Heinig, Friedrich III./1 S. 701.

Kommentar

Bei dieser Stiftung handelt es sich nach Zisler (wie oben) vermutlich um die einzige Quatember- Stiftung des Kaisers.

Anmerkungen

  1. 1Tagesdatum und Ausstellungsort wäre nach Birk: Wiener Neustadt, 1466 Januar 11; nach Atergovius (siehe oben) datiert das ksl. Org. jedoch von 1466 Januar 12 (Sonntag nach dem Hl. Drei-Königstag).
  2. 2= Überfahrtsrecht und -gebühr.
  3. 3Nach Birk (siehe Anm. 1) findet sich in dem ksl. Org. auch die Erwähnung, daß Hz. Albrecht von Österreich die genannten Güter und Einkünfte Gilg Vischmaister als Leibgedinge zinsfrei übergeben hatte, der sie seinerseits an Rot übergab.
  4. 4Im Revers mit dem Zusatz …alweg zu den selben quottembern des tags an dem desselben jars sand Jorigen tag gevallen wirdet. Dies ist insofern unverständlich, als keiner der vier jährlichen Quatember- Termine in die Nähe des St. Georgstages (April 23 oder 24) fällt.
  5. 5Der Revers gebraucht hier wissentlich.
  6. 6Reg.: Chmel n. 4349.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 98, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-01-11_1_0_13_22_0_98_98
(Abgerufen am 20.04.2024).