Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

Sie sehen den Datensatz 86 von insgesamt 290.

K.F. teilt Abt Ulrich von St. Gallen eine Beschwerde Hz. Sigmunds von Österreich mit, da Ulrich entgegen einem ksl. Gebot versucht habe, die Leute, Gerichte und den Zwing und Bann mitsamt Gerechtigkeiten und Gewaltsamen zu Fußach und Höchst, die zu Sigmunds und des haus Osterreich Herrschaft Feldkirch gehören, in seine und seines Gotteshauses gewaltsame zu bringen. K.F. weist darauf hin, daß er Ulrich bereits vormals geschrieben und befohlen habe, Sigmund in dessen Gerichten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Leuten und Gütern unbeeinträchtigt zu lassen, und daß Ulrich sich betreffend seine clag und spruch … rechtens, wie es sich gebühre, benügen lassen solle1. Der Kaiser befiehlt dem Abt, seine unbillichait binnen sechs Wochen und drei Tagen nach Erhalt dieses Briefes zu unterlassen und lädt ihn widrigenfalls oder falls er immer noch einred darinn rechtlich habe auf den 45. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag nach Ablauf der genannten Frist peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich oder seinen Bevollmächtigten an einen noch zu benennenden Ort im Reich. Er weist darauf hin, daß auch in Ulrichs Abwesenheit auf Forderung des Klägers rechtlich nach Gebühr verfahren wird2.

Originaldatierung:
Am vierden tag des monatz septembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Udalricus ep(iscop)us [Pataviensis] cancellarius (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, dem Notariatsinstrument zufolge handelt es sich um eine bappiren zuruck uffgetruckte besigelte ksl. Ladung. – Kop.: Inseriert im Notariatsinstrument des Klerikers des Bistums Konstanz und geschworenen Notars von ksl. Gewalt Heinrich Huw, genannt Sultzberg von Thal, von 1466 April 22, Wil im Thurgau im Bistum Konstanz in der Provinz des Erzbistums Mainz, im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1466 IV 22), Perg., Notarszeichen3. Druck: Bergmann, Urkunden Vorarlberg (4) n. 88 (Druck des gesamten Notariatsinstrumentes). Reg.: Chmel n. 4630 (mit Teildruck); Lichnowsky(–Birk) 7 n. 1073b (beide irrtümlich datiert auf 1466 September 4); Thommen, Urkunden 4 S. 319 n. 342/1. Lit.: Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs 2 S. 248f.

Kommentar

Die ksl. Ladung wird auch in einer Vollmacht Hz. Sigmunds von 1466 Mai 1 erwähnt, mit der dieser den Dechanten zu Endingen Anthonius von Pforr4, seinen Sekretär und Rat Ludwig Rad und seinen Diener Ulrich Pallof als Prokuratoren und Anwälte bevollmächtigt, an seiner Statt in Angelegenheit der ksl. Ladung an Abt Ulrich von St. Gallen zu handeln. Hz. Sigmund verfügt, daß das, was alle drei, zwei oder einer der genannten Anwälte bzw. ihr Bevollmächtigter tun, krafft und macht haben soll, als ob er es persönlich veranlaßt hätte; Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1466 V 1), rotes S des Ausst. in wachsf. Schüssel an Ps.5

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 85.
  2. 2Zur Sache auch ein ksl. Schreiben von 1464 Juni 16 an Abt Ulrich in derselben Angelegenheit; Reg.: Thommen, Urkunden 4 S. 295f. n. 318.
  3. 3Nachdem der Notar auf Betreiben des Kaspar Brock, Hofschreiber zu Feldkirch, der von Hz. Sigmund dazu schriftlich bevollmächtigt worden war, die ksl. Ladung in Gegenwart des Abtes von St. Gallen verlesen hatte, habe der Abt geantwortet, er werde an den ksl. Hof kommen, doch hätte man Kosten und Worte sparen können, da es ausgereicht hätte, ihn als Eidgenossen auf den 50-jährigen Frieden hinzuweisen, aus dessen Inhalt ja hervorgehe, wie eine Partei ihre Ansprüche gegenüber der anderen rechtfertigen solle. Daraufhin verlangte Brock die Ausstellung des Notariatsinstruments, die im Beisein der Zeugen Hans Gruter zu Wil, Hofammann, und Jos Durnherr von Maienfeld erfolgte.
  4. 4Zur Familie von Pforr Kindler von Knobloch , Oberbadisches Geschlechterbuch 1 S. 86–88.
  5. 5Druck: Bergmann, Urkunden Vorarlberg (4) n. 89; Reg.: Thommen, Urkunden 4 S. 325f. n. 348.

Registereinträge

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 86, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-09-04_2_0_13_22_0_86_86
(Abgerufen am 19.04.2024).