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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. befiehlt den in seinem Ungeld zu Langenlois (Leubs) ansässigen und wohnhaften Bürgern und Leuten, was holden und hindersessen die sein, das Ungeld von dem Wein, den sie vom zapfen ausschenkhen, seinem Pfleger zu Drosendorf, Oswald Eitzinger von Eitzing, dem es zuvor in einem ksl. brief1 verschrieben worden war, bis auf weiteren Befehl zu entrichten, wie sie es zuvor auch den anderen Ungeltern überantwortet haben und es nach altem Herkommen üblich ist.

Originaldatierung:
An sambstag dem heiligen Osterabend (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Konzept oder zeitgleiche Abschrift von 1465 April 13 im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1465 VII 1)2, Pap., unbesiegelt.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 65.
  2. 2Liegt der bei n. 79 verzeichneten Urkunde bei.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 66, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-04-13_2_0_13_22_0_66_66
(Abgerufen am 28.03.2024).