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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. übergibt Hans Gensterndorfer, Vitztum zu Ortenburg, die von dem verstorbenen Ulrich Fronauer (Froner) hinterlassenen Stücke und Güter mit Zubehör mit der Verpflichtung, daß Hans, sobald er ihrer habhaft wird, 300 fl. ung. dem Kaiser oder seinen Erben zu ihren Handen entrichten soll. K.F. bestimmt, daß Gennsterndorffer die von ihm zu Lehen gehenden Stücke (der Hinterlassenschaft) in gebührender Weise von ihm zu empfangen hat1.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Hans Gennsterndorffers von 1465 März 1 im HHStA Wien (Sign. AUR 1465 III 1), Perg., 2 grüne SS des Wiener Neustädter Richters Stefan Schober und des ebendortigen Bürgers Kaspar Seefelder in wachsf. Schüsseln an Ps.2

Anmerkungen

  1. 1Im Revers mit dem Zusatz alsofft das zu schulden kumbt.
  2. 2Reg.: Chmel n. 4152; auch genannt im Reversverzeichnis der ksl. Kanzlei von 1465 Mai 31, gedruckt bei Chmel n. 4195.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 55, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-03-01_1_0_13_22_0_55_55
(Abgerufen am 16.04.2024).