Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

Sie sehen den Datensatz 51 von insgesamt 290.

K.F. gebietet Jakob Wider (Byder) aus Pressath, Ulrich Kastner die Lehen, die diesem zuvor mittels eines ksl. lehenbriefs übergebenen worden sind1, innerhalb von neun Tagen nach Erhalt dieses Briefes abzutreten und Kastner und auch die Bauernschaft2 daran ganz ungeert und unbekumert zu lassen. Widrigenfalls oder falls Wider eine rechtlich ausrede darwider habe, lädt K.F. ihn oder dessen Anwalt auf den 45. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag nach Ablauf der neun Tage peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich oder seinen Bevollmächtigten an einen noch zu benennenden Ort im Reich und weist darauf hin, daß auch in Widers Abwesenheit auf Forderung Kastners rechtlich nach Gebühr verfahren wird.

Originaldatierung:
Am vierzehenden tage des manetz Januarii (nach Kop).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Udalricus ep(isco)us Pat(aviensis) cancell(ari)us (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge Pap. mit rücks. aufgedr. kaiserlichem rotem S. (vermutl. S 18) – Kop.: Inseriert im Notariatsinstrument des öff. Schreibers Johannes Byrmutzhauser, Kleriker im Bistum Regensburg, von 1465 August 22 (Sign. AUR sub dato 1465 I 13), Perg., Notarszeichen3.

Anmerkungen

  1. 1Siehe oben n. 50.
  2. 2Gemeint sind die in n. 50 angeführten Personen.
  3. 3Nachdem der ksl. ladebrieff auf Bitten Ulrich Kastners durch den genannten öff. Schreiber dem Jakob Wider verkündet worden war, antwortete dieser, er wolle sich nicht von seinem väterlichen Erbe abzutreten dringen lassen, da er auch von seinem Vater ererbte ksl. lehenbr(ief) habe. In Folge wurde das Notariatsinstrument auf Bitten Ulrich Kastners in Pressath im Beisein der Zeugen Hans Kneussell, Priester des Bistums Regensburg, Hans Pfreumder, Bürgermeister, Jörg Perndecker, Geschworener des Rates, Michel Pfreumder, Jörg Czerkendorffer, Cuntz Flicher, alle Mitbürger zu Pressath und Laien des Regensburger Bistums, ausgestellt. 1465 Oktober 24 befahl K.F. Abt Georg von Speinshart, auf Aufforderung Ulrich Kastners eine Zeugenvernehmung im Rahmen dieser, nun vor dem ksl. Kammergericht verhandelten Angelegenheit durchzuführen; Reg.: Regg.F.III. H. 2 n. 107. 1465 Oktober 31 verlieh der Kaiser Jakob Wider den Zehnten der (oben in n. 50) genannten Güter; Reg.: Chmel n. 4287; sieh auch die Datenbank zur Gerichtsbarkeit Friedrichs III.: (http://regesta-imperii.uni-giessen.de/mitsch.html März 2006), Kommissionsn. 22.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 51, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1465-01-14_2_0_13_22_0_51_51
(Abgerufen am 28.03.2024).