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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22

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K.F. teilt Hans Sachs mit, daß Hans Winckler gegen ein Urteil, das Albrecht Neusteter als Kommissar Bf. Georgs von Bamberg gegen ihn und für Sachs gefällt hat, mittels eines ihm vorgebrachten instruments an ihn appelliert hat. Der Kaiser lädt Sachs oder dessen Anwalt auf den 45. Tag bzw. den ersten darauf folgenden Gerichtstag nach Erhalt dieses Briefes peremptorisch zu rechtlicher Verantwortung vor sich oder seinen Bevollmächtigten an einen noch zu benennenden Ort im Reich und weist darauf hin, daß auch im Fall ihrer Abwesenheit auf Forderung des Klägers rechtlich nach Gebühr verfahren wird.

Originaldatierung:
Am achtundzwayntzigsten tag des monads novembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, dem Notariatsinstrument zufolge auf Pap. – Kop.: Inseriert im Notariatsinstrument Heinrich Wüestes, Kleriker des Bistums Würzburg, öff. Schreiber von ksl. Gewalt (Notar), von 1465 Januar 15, im HHStA Wien (Sign. AUR sub dato 1465 I 15), Perg., Notarszeichen1.

Anmerkungen

  1. 1Das Notariatsinstrument wurde auf Bitten Hans Wincklers, Münzmeister zu Neuenmarkt, im Beisein der Zeugen Fritz Meuskönig und Andreas Pflasterer, beide Einwohner von Bamberg und Laien des Bamberger und Würzburger Bistums, ausgestellt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 22 n. 45, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-11-28_1_0_13_22_0_45_45
(Abgerufen am 19.03.2024).