[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 22
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K.F. bestätigt einen (inserierten) gemeinen Landfrieden, auf den sich seine geistlichen und weltlichen Landleute und die Landschaft des Ftm.s Österreich nach einigen vorausgegangenen Landtagen während eines Landtages geeinigt haben, der auf seinen Befehl in Korneuburg auch im Beisein seiner Räte abgehalten worden ist1, da der Kaiser durch Kriege und andere Mißstände Abbruch an seinen Renten und Gülten in dem genannten Ftm. erlitten hatte und für die dortigen Einwohner wieder Frieden herbeiführen wollte.
- Kanzleivermerke:
- KVr: C.d.i.i.c. (nach Chmel).
Überlieferung/Literatur
Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Gedruckt bei Chmel, Materialien II n. 222, nach einer bisher nicht gefundenen Abschrift im HHStA Wien („Geh. H.-Archiv"). Lit.: Vancsa, Geschichte 2 S. 472f.
Anmerkungen
Registereinträge
- Friedrich III., römisch-deutscher König (1440-1493), Kaiser (1452) (grundsätzlich zu vergleichen sind bei an Länder, Gebiete etc. gebundenen Funktionen die jeweiligen Örtlichkeiten. Siehe besonders unter Kärnten, Krain, Österreich, Steiermark, Tirol sowie zentralen landesfürstlichen Orten wie etwa Graz, Wien, Wiener Neustadt etc.)
- Korneuburg (nw. Wien, Niederösterreich), Stadt
- Österreich (ob und unter der Enns), Land (Herzogtum/Fürstentum)
- Wiener Neustadt (Niederösterreich), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 22 n. 37, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-09-30_1_0_13_22_0_37_37
(Abgerufen am 26.03.2023).