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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 21

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K.F. schreibt den Freigrafen und Freischöffen in Westfalen und namentlich denen zu Brackel, Kg. Wladislaw (II.) von Böhmen habe ihn unterrichtet, daß sie ungeachtet der dem Kgr. Böhmen von römischen Kaisern und Kgg. zugestandenen Exemtion seiner Untertanen von fremden Gerichten auf Veranlassung etlicher Personen unerfordert eines gebührlichen rechten gegen diese prozessierten, obwohl sich die Untertanen nicht hätten rechfertigen müssen und Wladislaw sich bereit erklärt habe, auf entsprechendes Erfordern gegen sie Recht ergehen zu lassen. Er befiehlt ihnen aus ksl. Macht, ihr Vorgehen gegen die Untertanen Kg. Wladislaws einzustellen und auch in Zukunft nicht gegen Angehörige des Kgr. Böhmen zu prozessieren, und widerruft zugleich alle gegen diese ergangenen Urteile.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im ehemaligen StadtA Breslau, vermutlich Kriegsverlust. Nur durch das angegebene ausführliche Regest überliefert. Reg.: KLOSE, Von Breslau 3,2 S. 422f. Lit.: GAUPP, Notiz Sp. 374-376.

Kommentar

Vgl. die in dieser Angelegenheit an die anderen Reichsuntertanen erteilten ksl. Befehle in den Regg.F.III. H. 3 n. 196 und H. 11 n. 633.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 21 n. 124, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-12-11_1_0_13_21_0_124_124
(Abgerufen am 28.03.2024).