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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 21

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K.F. unterrichtet Kg. Kasimir (IV.) von Polen von dem zwischen Mgf. Friedrich (II.) von Brandenburg auf der einen, und den Hzz. Erich (II.) und Wartislaw (X.) von (Pommern-) Wolgast und Barth auf der anderen Seite wegen der Herzogtümer Pommern-Stettin, der Kaschuben und Wenden sowie des Ftm. Rügen vor dem ksl. Kammergericht geführten Rechtsstreit, in dessen Verlauf er einen Gerichtstermin festgesetzt hatte.1 Zu diesem Termin persönlich erschienen sei jedoch nur Kf. Albrecht, Mgf. von Brandenburg, Hz. von Pommern-Stettin, der Kaschuben und Wenden, welchem dessen Bruder Friedrich die Mgft. Brandenburg mit allen Ämtern und Würden sowie die genannten Herzog- und Fürstentümer mit allen zugehörigen Besitzungen und Rechten überlassen hatte. Dieser habe ihm infolge der anhaltenden Widerspenstigkeit der geladenen Hzz. die von K. und Reich zu Lehen gehenden Herzog- und Fürstentümer zu Lehen aufgetragen, den üblichen Lehnseid geleistet und die Belehnung erhalten.2 K.F. bittet Kasimir, dafür zu sorgen, daß Albrecht nicht von polnischen Untertanen in den genannten Herrschaften gefährdet wird.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert; das Org. dem Druck zufolge jedoch in Lat. - Regest im ZNiO Wrocław (Sign. 2347/II, fol. 36r), Pap. (18. Jh.). Druck: DOGIEL, Codex diplomaticus 1 S. 411f.; RIEDEL, Codex diplomaticus C III S. 89f. n. 72 (danach das Regest). Lit.: RACHFAHL, Erbfolgestreit S. 274.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Regg.F.III. H. 10 n. 298f.
  2. 2Regg.F.III. H. 10 n. 310 sowie H. 20 n. 170.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 21 n. 113, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-01-09_1_0_13_21_0_113_113
(Abgerufen am 29.03.2024).