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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 21

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K.F. besiegelt zusammen mit Kg. Georg von Böhmen einen für beide Seiten gleichlautend ausgefertigten beredzedl1 mit folgenden Punkten: [1]2 K.F. soll die Streitigkeiten zwischen Kg. Georg und Mgf. Albrecht von Brandenburg entscheiden. [2] Zur Beilegung der Streitigkeiten zwischen Mgf. Albrecht und Hz. Ludwig (IX.) von Bayern soll K.F. ersterem, Kg. Georg letzterem eine Botschaft senden. [3] Kg. Georg soll K.F. mit Hz. Ludwig gütlich vertragen und nach Antwort Albrechts und Ludwigs einen Tag zu Prag festsetzen, zu dem sie und K.F. ihre Räte entsenden sollen und auf dem Georg zusammen mit den ksl. Räten eine Entscheidung fällen soll, jedoch vorbehaltlich eventueller Abmachungen, die der von K.F. bevollmächtigte Bf. von Gurk3 bereits mit Hz. Ludwig in Regensburg getroffen hat.

Überlieferung/Literatur

Org. im ehemaligen StA Breslau (Sign. Rep. 132c, Depos. Oels Fremde Urkunden n. 151), Perg., anh. S, vermutlich Kriegsverlust. - Repertorialeintrag im AP Wrocław (Sign. Rep. 135 n. 137). Druck: BIRK, Urkunden-Auszüge S. 160f. n. 14 (danach das Regest). Lit.: BACHMANN, Reichsgeschichte 1 S. 343f.

Anmerkungen

  1. 1Es liegt hier ein besiegeltes Verhandlungsprotokoll vor, vgl. zu diesen Urkundenformen EIBL, Entwurf.
  2. 2Die nachfolgende Einteilung stellt eine Gliederungshilfe des Bearbeiters dar.
  3. 3Ulrich Sonnenberger, dessen Verhandlungen jedoch bis dahin kein Ergebnis gebracht hatten, vgl. HASSELHOLDT-STOCKHEIM, Kampf S. 246f. und S. 251-253.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 21 n. 89, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1462-12-08_2_0_13_21_0_89_89
(Abgerufen am 29.03.2024).