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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 21

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K.F. bestätigt einer nicht genannten Stadt das von seinen Vorfahren erteilte Recht, in allen Ländern der Fürsten von Österreich Kaufmannsgüter ohne Entrichtung von Maut und Zoll sowie von anderen Abgaben frei und ungehindert zu transportieren.

Überlieferung/Literatur

[Org. im StadtA Wiener Neustadt, dem Druck zufolge mit anh. Goldbulle.] - Kop.: Durch die Regierungskanzlei zu Wien nach dem Org. kollationierter, vom öff. Notar Georg Ernst Bartholomei beglaubigter undatierter Urkundenauszug im ehemaligen StA Breslau (Sign. Rep. 35, Akten Stadt Neustadt, Pack II), Pap. (17. Jh.), vermutlich Kriegsverlust. Nur im unten angeführten Druck überliefert, danach das Regest. Druck: WUTKE, Zollprivilegien S. 77.

Kommentar

Der Auszug stammt aus der Urkunde K.F., in der dieser am Tage der Kaiserkrönung seinen am 7. April 1443 ausgestellten großen Freiheitsbrief für die Stadt Wiener Neustadt bestätigte, Org. im dortigen StadtA (Sign. Scrin. VI n. 4).1 Er enthält neben dem Anfang der Intitulatio sowie neben der Siegelankündigung, dem Ausstellungsort und der Datumszeile nur den Passus über die Zollbefreiung vom Schluß der insgesamt 28 Artikel umfassenden Urkunde. Ähnliche beglaubigte Auszüge von Zollprivilegien der Kaiser Maximilian I., Ferdinand I. und Ferdinand III. für Wiener Neustadt befanden sich im gleichen Aktenbestand von Neustadt in Oberschlesien. Vermutlich besorgte sich diese kleine und unbedeutende Stadt im 17. Jahrhundert diese Beglaubigungen mit der Absicht, sich durch angebliche ksl. Privilegien Handelsvorteile zu verschaffen. Warum sich die Kanzlei in Wien auf diese faktische Verfälschung des Sachverhaltes einließ, bleibt unklar. Vgl. die Ausführungen bei WUTKE, Zollprivilegien S. 78-92.

Anmerkungen

  1. 1Siehe zu diesem Freiheitsbrief MAYER, Geschichte Wiener Neustadt I,2 S. 125-129.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 21 n. 70, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1452-03-20_1_0_13_21_0_70_70
(Abgerufen am 28.03.2024).