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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 21

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Kg.F. unterrichtet Hz. Wladko von (Schlesien-) Teschen in dessen Streitsache mit der Stadt Breslau, die Vertreter letzterer hätten ihm geschrieben, daß sie gemäß seinem kgl. Schreiben2 eynu(n)g und richtung mit Wladko gesucht und sich zum rechtlichen Austrag mit jenem, dessen Brüdern und anderen Fürsten und Städten, so auf dem vom Bf. (Peter) von Breslau angesetzten Tag zu Glogau,3 erboten hätten, ihr Angebot jedoch ausgeschlagen worden sei. Außerdem hätten sie ihm die Ursachen mitgeteilt, warum Azenheimer gerichtet worden sei. Kg.F. befiehlt dem Hz. zur Vermeidung weiteren Schadens für Land und Leute, namentlich seines Vetters Kg. Ladislaus (von Ungarn), sowie zur Verhinderung eines Krieges in diesen wilden leuffen, Behem und Polan halben, zusammen mit seinen Anhängern das Angebot der Breslauer zu rechtlichem Austrag anzunehmen, falls dieser jedoch scheitern sollte, den Streitfall solange ansteen zu lassen, bis Ladislaus als beider Parteien Erbherr eine rechtliche Entscheidung fällt. Da Azenheimer weder Untertan Wladkos gewesen sei, noch in dessen Land Eigentum besessen habe, solle der Hz. diese Angelegenheit gütlich zu rynnen lassen.

Kanzleivermerke:
KVv: Dem hochgebor(ne)n Wlodk(e)n, herczog(e)n zu Teschin, uns(er)m lieb(e)n oheim und furst(e)n (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Kop.: Abschrift im AP Wrocław (Sign. Kolekcja rękopisów S. B. Klosego n. 136 S. 33-34), Pap. (18. Jh.). Reg.: CHMEL n. 2509.

Kommentar

Leonhard Azenheimer war vom Breslauer Rat im Sommer 1445 zum Hauptmann von Neumarkt eingesetzt worden, hatte sich jedoch wegen Überfällen auf Kaufleute und anderer Übergriffe mit der Stadt überworfen. Diese veranlaßte schließlich, daß Azenheimer durch den Rat von Neumarkt verhaftet und im Juni 1446 hingerichtet wurde. Der mit Azenheimer verbündete Hz. Wladko eröffnete daraufhin die Fehde gegen Breslau. Die Auseinandersetzungen wurden am 17. September 1449 durch einen Schiedspruch Bf. Peters von Breslau formal beendet, doch bereits am 18. November 1449 mußte Kg.F. den Hz. zur Einhaltung des Friedens ermahnen,4 vgl. zu den Ereignissen ERMISCH, Mittel- und Niederschlesien S. 318-326; HEYNE, Denkwürdigkeiten 3 S. 83-90; KRONTHAL, Leonhard Asenheimer.

Anmerkungen

  1. 1Statt einer konkreten Jahresangabe heißt es lediglich unse(rs) r(eichs) im newndt(e) (nach Kop.).
  2. 2n. 29.
  3. 3Vom 20. August 1447.
  4. 4n. 42.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 21 n. 30, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1448-11-12_2_0_13_21_0_30_30
(Abgerufen am 29.03.2024).