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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 21

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Kg.F. schreibt den Hzz. Heinrich (VII.) von (Schlesien-) Glogau sowie Konrad (VII.) dem Alten und Konrad (X.) dem Jungen (Weißen) von Schlesien-Oels, er sei von dem Dekan, dem Verweser sowie der Mannschaft der Lande und Städte Neisse, Grottkau, Patschkau, Weidenau etc. des Hochstifts Breslau unterrichtet worden,1 daß dessen Bf. Konrad, der Bruder und Vetter der Hzz. umb merclich(er) ursache wegin zurückgetreten sei und zu eyner voltrekung des abetretens seinen Anwalt umbe gunst an den päpstlichen Stuhl entsandt habe. Der Anwalt habe jedoch im Gegenteil etliche päpstliche Briefe und Bullen erlangt, denen zufolge sie Konrad wieder als Bischof aufnehmen sollten, der sie daraufhin mit Fehde bedroht hätte. Als höchster Vogt und Schirmer des Stiftes befiehlt Kg.F. den Hzz. von kgl. Macht, den zugleich angeschriebenen Bf. Konrad2 und seine Gegner an seiner Statt vorzuladen, sie zu verhören und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Falls diese jedoch nicht zustande käme, sollen sie dafür sorgen, daß gegen das Stift, seine Lande, Städte und Leute nicht widerrechtlich vorgegangen wird.

Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Kop.: Abschrift im Codex Noviforensis im AP Wrocław (Sign. Rep. 135 n. 369, fol. 381r-v), Pap. (15. Jh.). Druck: BACHMANN, Urkunden und Actenstücke n. 15.

Kommentar

Bf. Konrad von Breslau hatte am 8. Oktober 1444 aufgrund der finanziellen Zerrüttung des Stiftes auf Druck des Domkapitels sein Amt niedergelegt, wofür ihm im Gegenzug die Begleichung seiner Privatschulden und die Zahlung einer jährlichen Pension versprochen worden war. Die Suche des Domkapitels nach einem neuen Bischof scheiterte jedoch infolge der Absage zweier Kandidaten. Das glücklose Vorgehen des Domkapitels zum Anlaß nehmend, suchte Konrad seinen Rücktritt mit Hilfe seiner hzgl. Verwandten rückgängig zu machen, die wie der zum päpstlichen Stuhl entsandte Anwalt des Bf. bei Papst Eugen IV. intervenierten. Dieser setzte am 21. Juli 1445 Konrad wieder in Amt und Würden ein und gab ihm darüber hinaus die Vollmacht, gegen die Anhänger des Baseler Konzils vorzugehen. Da das Breslauer Kapitel sich weigerte, Konrad als Bischof aufzunehmen, brach im Oktober 1445 ein bewaffneter Konflikt zwischen beiden Seiten aus. Am 4. Januar 1446 kam unter Mitwirkung Hz. Konrads VII. von Schlesien-Oels ein Vergleich zustande, durch den Bf. Konrad in seinem Amt bestätigt und andere Streitfragen mit dem Kapitel geregelt wurden, vgl. zum Konflikt BACHMANN, Urkunden und Actenstücke n. 16 sowie ERMISCH, Mittel- und Niederschlesien S. 300-314 mit Angabe weiterer Quellen.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. das ausführliche Schreiben vom 12. November 1445 bei BACHMANN, Urkunden und Actenstücke n. 12.
  2. 2n. 22.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 21 n. 21, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1445-12-09_1_0_13_21_0_21_21
(Abgerufen am 28.03.2024).