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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. erinnert Kf. Johann von Brandenburg daran, daß die Bestellung von Gf. Eitelfritz von Zollern zum Kammerrichter1 durch kriegslewfft und geschefft bisher verhindert worden sei, weil sein Sohn, Kg. Maximilian, denselben in mercklichen geschefften im Königreich Ungarn2 benötigt habe. Da diese henndel inzwischen beendet seien und Gf. Eitelfritz am ksl. Hof anwesend sei, um sein Amt als Kammerrichter wahrzunehmen, habe er diesem befohlen, das Kammergericht am nächsten Gerichtstag nach Pfingsten (10. Juni) ohne Verzug am ksl. Hof abzuhalten. Er befiehlt Kf. Johann ein drittes mal,3 einen Laien an das Kammergericht zu schicken, und bestimmt, daß dieser seinen Sold aus den angefallenen sportulen4 erhalten soll.

Originaldatierung:
Am montag nach dem heiligen Palmtag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Dem hochgebornnen Johannsen, marggrafen zu Branndenburg, zu Stetin, Pomern, der Cassuben und Wennden hertzogen, burggrafen zu Nuremberg und fursten zu Rugen, des heiligen Romischen reichs ercz camere(r), uns(erm) lieben oheim und churfurst(en) (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im GStAPK Berlin (Sign. I. HA, Rep. 18 n. 22, Fasz. 12, Bl. 1), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt. Druck: RIEDEL, Codex diplomaticus C II S. 375.

Anmerkungen

  1. 1HEINIG, Kaiser Friedrich III. S. 104.
  2. 2Die Kämpfe in Ungarn hatten Kg. Maximilian im Sommer und Herbst 1491 in Bedrängnis gebracht. Erst der am 7. November 1491 abgeschlossene und für die Habsburger günstige Preßburger Frieden hatte die Situation in Ungarn verbessert. Die Zustimmung der ungarischen Magnaten und Stände zum Preßburger Frieden konnte jedoch erst im März/April 1492 erlangt werden. Vgl. FIRNHABER, Beiträge zur Geschichte Ungerns S. 390f. sowie WIESFLECKER, Kaiser Maximilian I. 1 S. 301-305.
  3. 3Siehe n. 327 und n. 328.
  4. 4Gerichtsgebühren.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 329, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-04-16_3_0_13_20_0_329_329
(Abgerufen am 25.04.2024).