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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. bekundet, daß in der Klage des Johann Freytag (von Loringhoven), Meister des Deutschen Ordens in Livland, gegen Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Riga und ihre Anhänger Urteil und Recht vor dem hl. Stuhl in Rom gesprochen wurden und Freytag die entsprechenden Prozeß- und Gebotsbriefe erlangt hat, wonach die Rigaer dem Orden das Entwendete wieder überantworten, dazu die Gerichtskosten und die Schäden zahlen sollten, die Rigaer und ihre Abhänger dem aber nicht nachgekommen und deshalb in den großen Bann1 und andere geistliche Strafen verfallen sind.2 Zur Vollstreckung dieser Urteile und Strafen befiehlt er allen Kff. Fürsten, Prälaten, Gff. etc. in Sonderheit den Bürgermeistern und Räten der Städte Lübeck, Bremen, Lüneburg, Hamburg, Wismar, Rostock, Stralsund, Danzig und Königsberg sowie allen Reichsuntertanen aus ksl. Machtvollkommenheit und unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade, die Rigaer und ihre Anhänger in ihren Städten, Schlössern, Märkten, Dörfern, Zwingen, Bännen und Gebieten nicht zu beherbergen, zu beköstigen, ihnen nichts zu verkaufen und in keiner Weise Gemeinschaft mit ihnen zu halten oder dies den Ihren zu gestatten, sondern sie anzugreifen, zu fangen, zu inhaftieren und danach dem Deutschordensmeister in Livland, seinen Nachkommen oder deren Anwalt zu überantworten, solange, bis letzteren volle Genugtuung geschehen ist, ihnen alle entstandenen Kosten und erlittenen Schäden beglichen und die Gebannten wieder zu seinem und des Reiches Gehorsam gebracht worden sind. K.F. bestimmt, daß niemand durch sein Vorgehen gegen die Rigaer und ihre Anhänger gegen ihn und das Reich gefrevelt haben und die Ungehorsamen keinerlei Recht, Gesetz etc. und Geleit schützen soll, und droht Zuwiderhandelnden geeignete Maßnahmen an.

Originaldatierung:
Am zwelfften thage des monets novembris (nach Druck).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Druck).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Kop.: Zwei durch den Rigaer Kleriker und öff. Notar Johannes Kipp beglaubigte Einblattdrucke3 von Matthäus Brandis aus Lübeck im LHA Schwerin (Sign. 2.11-2/1 Acta externa, Livland n. 1008, Bl. 35,4 Bl. 375), Pap. (15. Jh.).6

Anmerkungen

  1. 1Bannbulle durch Papst Innozenz VIII. vom 28. Juli 1487.
  2. 2Zu den Auseinandersetzungen zwischen Riga und dem Orden vgl. NAPIERSKY, Riga's ältere Geschichte S. XCV; METTIG, Geschichte der Stadt Riga S. 165f.
  3. 3Nicht in GdW IX verzeichnet. Zukünftig GdW n. 1036810N.
  4. 4Nach handschriftlichem Vermerk auf der Rückseite für die Stadt Wismar.
  5. 5Nach handschriftlichem Vermerk auf der Rückseite für die Stadt Ribnitz.
  6. 6In dieser Akte befindet sich auf S. 31f. undatiert ein abschriftlich überliefertes Schreiben des Bf. Simon von Reval an den Kg. (Johann) von Dänemark, in dem die Auseinandersetzungen zwischen dem Orden in Livland und der Stadt Riga, dem Eingreifen von Papst und K. sowie der Rolle der sechs wendischen Hansestädte berichtet werden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 313, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-11-12_1_0_13_20_0_313_313
(Abgerufen am 20.04.2024).