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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. teilt den Hzz. Magnus (II.) und Balthasar von Mecklenburg die unversehrte Übergabe seines Sohnes Kg. Maximilian aus der Gefangenschaft sowie seine Absicht mit, von Maastricht aus noch weiter ins Landesinnere vorzudringen, und befiehlt ihnen, sich von der ihm zu leistenden hilff nicht abzuwenden, sondern dieselbe ihm eylund und stracks nachzusenden.

Originaldatierung:
Am einundtzweintzigisten tag des monets may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Den hochgebornnen Magnusen und Balthasarn, gebrudern, hertzogen zu Mekelnburg, unsern lieben oheimen und furst(en) (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im LHA Schwerin (Sign. 2.11-1/3 Reichstagsakten, Militaria, Kriegs- und Friedensangelegenheiten mit Auswärtigen: mit Frankreich), Pap., rotes S 18 als Verschluß rücks. aufgedrückt.

Kommentar

Lit.: HEINIG, Ein bitter-freudiges Familientreffen S. 191f.Wie Schreiben zwischen der Stadt Rostock und den Hzz. von Mecklenburg belegen, hatten letztere von Rostock einen Beitrag zur ksl. Hilfeleistung eingefordert.1Ein ausführliches Regest auf der Grundlage des Mandats für die Stadt Frankfurt bieten die Regg.F.III. H. 4 n. 978.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. LHA Schwerin (Sign. Regestenkasten XXIV 1488-1490) zu 1488 Juli 24 (Schreiben Rostocks an die Hzz.) und 1488 Juli 26 (Antwort der Hzz. an Rostock). Da die Hzz. auf Reiter und Fußknechte verweisen, die sie nach lude der zedell der key(serlichen) m(ajestä)t to hulpe forderlick uthrichten sollten, ist nicht sicher zu entscheiden, ob nach dem 21. Mai noch ein weiteres ksl. Schreiben an die Hzz. von Mecklenburg in dieser Sache ergangen war oder ob dem ksl. Schreiben noch ein Zettel mit diesen zusätzlichen Angaben beigelegt war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 305, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-05-21_1_0_13_20_0_305_305
(Abgerufen am 19.04.2024).