Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

Sie sehen den Datensatz 280 von insgesamt 334.

K.F. widerruft aus ksl. Machtvollkommenheit das seinerzeit dem Gf. Günther von Mühlingen, Herrn zu Barby, dessen Sohn, Gf. Johann, und ihren Erben gegebene Privileg, Kaufmannsgut ohne Entrichtung der üblichen Zölle auf der Elbe an Hamburg vorbeizuführen,1 in allen clausulen und Punkten, weil dadurch gemainer nutz verhindert und unrath, auffruer und schaden entstehen würde, und bestimmt, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg nicht verpflichtet sind, jemandem, der von ihm oder einem anderen ähnliche Privilegien innehat, Folge zu leisten. K.F. bestätigt aus ksl. Machtvollkommenheit der Stadt Hamburg alle Freiheiten, Privilegien, Gnaden, Briefe, Handfesten, Rechte und Gerechtigkeiten, die sie von seinen Vorgängern im Reich oder von jemand anderem redlich erworben haben, und befiehlt allen Kff. Fürsten, Grafen etc. sowie allen Reichsuntertanen unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer je zur Hälfte an die ksl. Kammer und an die Stadt Hamburg zu zahlenden Strafe von 100 Mark Gold, die Stadt Hamburg an der Ausübung dieser Privilegien nicht zu hindern.

Originaldatierung:
Am neundten tag des monats july (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. Caspar Perenwerth (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestaand nicht überliefert. - Kop.: Inseriert in einer Bestätigung K. Maximilians II. vom 3. Mai 1556, die abschriftlich überliefert ist im GStAPK Berlin (Sign. I. HA, Rep. 19 n. 42, Fasz. 1, fol. 103v-105r), Pap. (16. Jh.). - Inseriert ebd. (fol. 15r-19r), Pap. (17. Jh.). - Abschrift ebd. (fol. 6r-7v), Pap. (17. Jh.). - Inseriert in einer Bestätigung K. Karls V. vom 2. Oktober 1550, die abschriftlich überliefert ist ebd. (fol. 34v-39v), Pap. (17. Jh.).Reg.: CHMEL n. 7555.

Kommentar

Hamburg hatte gegen die von K.F. dem Gf. Günther von Mühlingen erteilten Rechte Klage erhoben. Vgl. Regg.F.III. H. 11 n. 514, n. 521.Vgl. n. 133, n. 168, n. 181, n. 281.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Regg.F.III. H. 16 n. 102.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 280, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-09_1_0_13_20_0_280_280
(Abgerufen am 29.03.2024).