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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. nimmt auf Ersuchen Kg. Kasimirs IV. von Polen das Mandat seines ksl. Kammergerichtes1 zurück und verweist die Stadt Danzig vor das Gericht des Kg.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Dep.: Ergibt sich aus einem Brief des Danziger Rates2 an Wismar von 29. März 1482, der im Org. überliefert ist im StadtA Wismar (Sign. Hanseatica R.A. X. 5,89), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Siehe die vorherige n.
  2. 2Es wird auf gefangene Danziger Schiffer und Boten verwiesen, desweiteren auf mit Rostocker Ratsendeboten getroffene Vereinbarungen. Die Danziger hoffen, daß die in Aussicht genommenen Verhandlungen die Mißhelligkeit und schelinghe beseitigen werden.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 279, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-03-29_2_0_13_20_0_279_279
(Abgerufen am 29.03.2024).