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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. befiehlt Bürgermeistern und Rat von Wismar,1 dem Priester Albrecht von Holtz eine lebenslängliche Leibrente zu zahlen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Dep.: Erwähnt in n. 271.

Anmerkungen

  1. 1Vermutlich gab es auch ein ksl. Schreiben an Bürgermeister und Rat von Lübeck, da Lübeck in dem Schreiben an Rostock (vgl. n. 248 Anm. 1) von einem ksl. Urteil spricht, daß an die drei Städte (Lübeck, Rostock und Wismar) ausgegangen sei, alle drei Städte also in diesen Streit einbezogen waren.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 269, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1477-09-25_3_0_13_20_0_269_269
(Abgerufen am 29.03.2024).