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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. teilt Meiern, Bürgermeistern und Rat der Stadt Aachen mit, daß Propst und Kapitel des St. Adalbertstiftes zu Aachen unter Hinweis auf ihre von früheren Kaisern und Königen erhaltenen Privilegien, nach denen sie ihre Güter zu Wasser und zu Lande ohne Zoll führen und ihre Güter ohne Irrung nutzen dürfen, sich bei ihm beklagt haben, daß sie von der Stadt mit Steuern und Schatzungen beschwert, Güter mit Gewalt genommen, ihre Rechte auf den zum Stift und den Hofstätten gehörigen Straßen geschmälert worden sind und dadurch das Stift in zurruttung und mindrung gebracht worden wäre. Auf ihre Bitte hin befiehlt er Meiern, Bürgermeistern und Rat der Stadt Aachen aus ksl. Machtvollkommenheit unter Androhung von einer je zur Hälfte an die ksl. Kammer und an das Stift zu zahlenden Strafe von 40 Mark Gold, dem Stift weggenommenes Gut zurückzugeben und Propst und Kapitel ungehindert bei ihrer Zollfreiheit und Straßengerechtigkeit zu belassen.

Originaldatierung:
Am sechszehenden tag des moneds septembris (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Kop.: Abschrift in der SBBPK (Sign. Ms. Boruss. 2° 859, Mappe 4, fol. 7v-8r), Pap. (19. Jh.).

Kommentar

Lit.: GATZWEILER, St. Adalbertstift S. 85f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 242, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1475-09-16_1_0_13_20_0_242_242
(Abgerufen am 28.03.2024).