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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Nürnberg mit, daß er von Kf. Albrecht von Brandenburg um die ungehinderte Nutzung jener Lehen gebeten worden sei, die er Albrecht nach dem Aussterben der Herren von Brauneck verliehen habe.1 Er befiehlt ihnen aus ksl. Machtvollkommenheit, die Lehen der vor viel jahren ausgestorbenen Herren von Brauneck, die er ihnen drei weitere Jahre zu nutzen erlaubt hatte,2 an Kf. Albrecht von Brandenburg und dessen Erben zu übergeben, und erklärt, daß nach Ablauf dieser Frist seine Nürnberg diesbezüglich gegebenen Briefe kraftlos sein sollen.

Originaldatierung:
Am freytage nach dem heiligen Auffarttage (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit anh. S. - Kop.: Abschrift (nach dem Org. kollationiert) in der SBBPK (Sign. Ms.germ. 2° 500, fol. 222v-223r), Pap. (18. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1n. 212.
  2. 2n. 167.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 213, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1473-05-28_2_0_13_20_0_213_213
(Abgerufen am 29.03.2024).