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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. beurkundet das Urteil seines Kammergerichtes. Es wurde zu Recht erkannt, daß Jaroslaw Barnekow im Streit mit der Stadt Stralsund sein erkannt weysung genugsam gethan hat.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Dep.: Erwähnt in n. 129.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 127, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-03-05_1_0_13_20_0_127_127
(Abgerufen am 28.03.2024).