[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20
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K.F. beurkundet das Urteil seines Kammergerichtes. Es wurde zu Recht erkannt, daß Jaroslaw Barnekow im Streit mit der Stadt Stralsund sein erkannt weysung genugsam gethan hat.
Überlieferung/Literatur
Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Dep.: Erwähnt in n. 129.
Registereinträge
- Barnekow (pommersche Familie)
- Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern), Stadt
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 20 n. 127, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1457-03-05_1_0_13_20_0_127_127
(Abgerufen am 28.03.2024).