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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. erteilt Kf. Friedrich (II.) von Brandenburg einen comission briff im Prozeß zwischen dem Rat von Stralsund und Otto Voge, den er den Städten Lübeck, Hamburg, Wismar, Rostock, Stettin und Stargard entzogen1 und an sich gezogen hat, weil Hz. Wartislaw (IX.) von (Pommern-) Stettin als unsers und des reichs fursten davon stark betroffen sei. Er befiehlt ihm, da Otto Voge für den von ihm (K.F.) gesetzten Gerichtstag ainen gemainen aufslag bis zum nächsten Gerichtstag nach sant Johanns tage der sonnwenden (24. Juni) erwirkt hat, an seiner Statt die Parteien auf einen zu benennenden Tag rechtlich vor sich zu laden, zu verhören, auch bei Abwesenheit einer Partei zu prozessieren und so zu handeln und zu gebieten, wie es sich nach der Ordnung des Rechts gebührt.

Originaldatierung:
Am zweintzigisten tag des monads ap(rilis) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Kop.: Inseriert in einem Brief Kf. Friedrichs II. von Brandenburg an Bürgermeister und Rat von Stralsund vom 12. Juli 14562 im StadtA Stralsund (Sign. Städt. Urkunden n. 1267), Pap., stark beschädigt, stockfleckig, rücks. aufgedrücktes S des Ausstellers.

Kommentar

Lit.: FRITZE, Hansisches Bürgertum und Fürsten S. 166.Vgl. n. 77, n. 79-81, n. 89f., n. 127-132, n. 150, n. 163-165, n. 184.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. n. 79.
  2. 2Kf. Friedrich lud die Parteien vor sich nach Cölln an der Spree oder wo er den Hof halten wird. Auf der Rückseite bekundet der Notar Bertold Holste, daß am 26. Juli Nikolaus Garden, Dekan des Marienstiftes Stettin, als Vertreter des Rates von Stralsund vor Gericht in Prenzlau erschienen sei, um den Termin noch einmal zu verlängern.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 82, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1456-04-20_1_0_13_20_0_82_82
(Abgerufen am 29.03.2024).