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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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K.F. teilt Bürgermeistern, Schöffen und Rat der Stadt Aachen mit, Dekan und Kapitel des Aachener Marienstiftes hätten ihn darüber unterrichtet, daß die Stadt Aachen gegen ihre von Karl dem Großen,1 dessen Nachkommen und auch von ihm erhaltenen und bestätigten Freiheiten und Gewohnheiten2 sowie gegen die Goldene Bulle3 und die darin enthaltenen Strafen vorgehen und ihnen nicht gestatten würde, über ihre innerhalb und außerhalb der Stadt gelegenen geerbten oder gekauften Güter zu verfügen. Er befiehlt daher aus ksl. Machtvollkommenheit und unter Androhung der in der Goldenen Bulle vorgesehenen Strafen der Stadt Aachen, keine neuen Gesetze zum Schaden des Marienstifts zu erlassen, die seit langem bestehenden Rechte und Gewohnheiten zwischen Kapitel und Stadt bestehen zu lassen sowie Dekan, Kapitel und Angehörige des Stifts in der Nutzung der redlich erworbenen Immobilien nicht zu hindern.

Originaldatierung:
An sant Juliana tag der heiligen junckfraw (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit rücks. aufgedrücktem S. - Kop.: Abschrift in der SBBPK (Sign. Ms. Boruss. 2° 772, fol. 256r-257v), Pap. (18. Jh.). - Abschrift ebd. (Sign. Ms. Boruss. 2° 859, Mappe 5, fol. 41v-42r), Pap. (19. Jh.). - Erwähnt in der Urkunde K. Karls V. von 3. November 1520, die abschriftlich in Lat. überliefert ist ebd. (Sign. Ms. Boruss. 2° 780, fol. 133r-135r), Pap. (16. Jh.).Reg.: Regg.F.III. H. 7 n. 107 (nach unzulänglicher Überlieferung).

Anmerkungen

  1. 1MGH DD Karls des Großen n. 295.
  2. 2CHMEL n. 606.
  3. 3Die Goldene Bulle K. Karls IV. von 1356, s. MGH Const. 11 S. 535-633.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 69, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1453-02-16_1_0_13_20_0_69_69
(Abgerufen am 19.04.2024).