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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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Kg.F. Eb. Dietrich (II.) von Mainz, Kf. Friedrich (II.) von Brandenburg, Hz. Heinrich (IV.) von Bayern und Pfgf. Ludwig (IV.) bei Rhein verbünden sich und bekennen, daß sie der Einigkeit der heiligen Kirche in unser teutschen nacion zuliebe verschiedene lobliche mittel zum Lobe Gottes und um das Schisma zu beenden im nachfolgenden czedel1 wortwörtlich festgehalten haben. Sie tun kund, in der gemeinsam getroffenen meynung zu verbleiben, sich nicht voneinander scheiden zu lassen, sondern sich gegenseitig zu helfen und zu raten. Ferner wollen sie dafür Sorge tragen, auch die anderen geistlichen und weltlichen Fürsten in Übereinstimmung mit ihrer meynung zu bringen, die sie ihnen durch ihre versiegelte Briefe übergeben wollen.

Originaldatierung:
An suntag nach Dyonisii.

Überlieferung/Literatur

Org.2 im GStAPK Berlin (Sign. VII. HA, Generalia, Mark als Reichsstand n. 53), Pap., rotes S 11 links unter dem Text aufgedrückt, daneben die vier SS der vier Vertragspartner. - Registereintrag ebd. (Sign. I. HA, Rep. 78a n. 15, S. 63), Pap. (15. Jh.). Druck: RTA 17 n. 196a;3 LEWINSKI, Die brandenburgische Kanzlei S. 178.

Anmerkungen

  1. 1Der im Anschluß an die Datierung dieser Übereinkunft folgende Vertragsentwurf, der nicht in Deutsch, sondern in Lat. erfolgt, findet sich gedruckt in RTA 17 n. 193.
  2. 2In der Form einer besiegelten Nottel.
  3. 3Das Berliner Stück wird hier als seit 1945 verschollen vermerkt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 44, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1444-10-11_1_0_13_20_0_44_44
(Abgerufen am 28.03.2024).