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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 20

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Kg.F. unterrichtet Bürgermeister und Rat der Stadt Danzig darüber, daß der Hochmeister des Deutschen Ordens Konrad (I.) von Ellrichshausen, euwer herre, in seinen Forderungen gegen Danzig ihn um Recht angerufen hat, setzt ihnen einen rechtlichen und entlichen richtag den man nennet peremptorie zcu latino, und lädt sie daher aus kgl. Machtvollkommenheit auf den 60. Tag nach Erhalt dieses Schreibens bzw. auf den ersten darauffolgenden Gerichtstag vor sich zu rechtlicher Verantwortung und setzt sie in Kenntnis, daß auch in ihrer Abwesenheit verhandelt werden wird.

Originaldatierung:
Am montag nach sunte Laurentcii (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. - Kop.: Abschrift in der SBBPK (Sign. Ms. Boruss. 2° 265, fol. 37v-38r), Pap. (15. Jh.).Reg.: JOACHIM/HUBATSCH I/1 n. 8167 und ebd. II n. 2563.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 20 n. 15, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-08-13_1_0_13_20_0_15_15
(Abgerufen am 28.03.2024).