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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. überträgt dem Bischof Ruprecht von Regensburg die Entscheidung in der Streitsache zwischen der Äbtissin des Reichsstiftes Obermünster in Regensburg und der Barbara Fewrin um das Erbrecht einer Mühle in Tegernheim. Die Äbtissin von Obermünster hat Klage geführt, daß die Barbara F. die nach einigen rechtskräftigen Urteilen nicht nach Gebühr appelliert hat, trotzdem die genannten Sachen weiter anfechte und vor eine Kommission, die sie unter Verschweigung der Wahrheit vom Kaiser erreicht hat, etliche Kundschaften vor Kammer und Rat von Regensburg gebracht hat, wodurch der Äbtissin unbillige Kosten und Schäden zugefügt werden. Daher hat die Äbtissin gebeten, die Kommission wieder aufzuheben und sie bei ihren erlangten Rechten zu handhaben. Der K. bestimmt, daß der Bischof beide Parteien für einen bestimmten Tag laden, verhören und mit Rechtsspruch entscheiden soll, ob die Kundschaft über die obigen Sachen und Rechte zu Recht zuzulassen sei. Wenn dies der Fall ist, sollen die Parteien an die Kommission vor Kammer und Rat von Regensburg verwiesen werden, wenn nicht, dann soll diesen geboten werden, in der Kommission nicht zu handeln.

Originaldatierung:
Newntzehenden tag des monets Juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Insert in einem Libell des Bischofs Ruprecht von Regensburg von 1493 November 22 im BayHStA (Sign. KU Regensburg-Obermünster 1493 November 22), Perg.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 240, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-06-19_1_0_13_2_0_9368_240
(Abgerufen am 19.03.2024).