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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. übergibt dem Erzbischof Friedrich von Salzburg die Streitsache des Hochprant Sandißzeller, da dieser von Propst, Dechant und Kapitel von Schliersee in der Kastvogtei über das Kloster und in der Herrschaft Waldeck unbilligerweise behindert worden ist. Der K. hat vordem schon diese Sache dem Bischof Friedrich von Augsburg übertragen1, welcher auch verschiedentlich gehandelt und verhört hat, doch zum rechtlichen Entscheid die Sache wieder an den Kaiser remittiert hat. Außerdem hat das Stift Schliersee ohne Erlaubnis des Kaisers eine Hofmark und ein Gericht errichtet und dort einen Richter eingesetzt. Sie haben auch den halben Schliersee, zwei Fischlehen, einen Weideplatz, den Hochwald, Wunn, Wasser, Mannschaft, Gerichtsleute, Herbststeuer und anderes an sich genommen, und sich des Erbes des verstorbenen Wolfgang von Waldeck, der Zölle, Mauten, Weggelder, Steggelder, der Zinse von den Hofstätten, des Zapfrechtes, der Tavernen, Fischlehen, Lehenschaft, Eigenleute, des Gerichtshauses der Burg, der Badstuben in Miesbach und anderer Stücke, die zur Herrschaft Waldeck gehören, unbillig bemächtigt, weshalb der K. beide Parteien vor sich geladen hat. Diese Sache überträgt der K. dem Erzbischof und gebietet ihm, an seiner statt die genannten Parteien auf einen bestimmten Tag zu laden, zu verhören und mit Rechtsspruch zu entscheiden. Auch Zeugen sollen, wenn nötig, verhört werden, nötigenfalls sollen sie rechtlich dazu gezwungen werden. Wenn eine der beiden Parteien nicht erscheint, soll trotzdem nach Recht verfahren werden.

Originaldatierung:
Anndern tag des moneds November.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Insert in einer Urkunde des Erzbischofs Friedrich von Salzburg von 1492 Januar 9 im BayHStA (Sign. KU Schliersee n. 258), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. dazu die Urkunde H. 2 n. 221.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 231, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-11-02_1_0_13_2_0_9359_231
(Abgerufen am 19.04.2024).