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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. ladet Abt Johann des Klosters Kempten für den fünfundvierzigsten Tag nach Verkündigung des Briefes oder auf den nächsten Gerichtstag. Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Kempten haben wegen einiger Urteile und Sprüche, die zwischen ihnen und dem Abt von gewählten Richtern ergangen sind1 und auf Befehl des Kaisers durch Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm ausgegangen und geöffnet worden sein sollen, an den K. appelliert. Dem K. wurde weiters berichtet, daß der Abt sein Vorgehen hauptsächlich auf einen Brief Kaiser Karls IV. stütze, was der Stadt zum Schaden gereicht2. Während diese Sache vor Gericht unentschieden ist, soll der Abt nichts gegen die Stadt unternehmen.

Originaldatierung:
Newden tag des monetz May.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Kopialbuch 15. Jh. im BayHStA (Sign. KL Kempten N. A. Lit. 2503) S. 67-68 und S. 70-72, Pap.

Anmerkungen

  1. 1Gemeint sind hier wohl jene Räte, die z. B. in Urkunde H. 2 n. 156 genannt werden.
  2. 2In folgenden Urkunden werden dem Abt von Kempten Rechte über die Stadt Kempten von Kaiser Karl eingeräumt: von 1353 September 29, RI VIII n. 1607 und 1361 April 25, ebenda n. 3685.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Hendrik Baumbach, eingereicht am 11.12.2013.

Überlieferung:

Abschrift HHStA Wien, RHR Antiquissima 4, 1, fol. 247-248.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 197, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-05-09_1_0_13_2_0_9325_197
(Abgerufen am 28.03.2024).