Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

Sie sehen den Datensatz 183 von insgesamt 240.

K. F. gebietet dem Abt und Konvent des Klosters Waldsassen, falls sie von König Ladislaus von Böhmen wegen der Lehenschaft an verschiedenen Gütern gemahnt werden, diese ohne besonderen Befehl des Kaisers nicht zu leisten, sondern sich zu weigern und zu verzögern. Falls der König von Böhmen darum ersucht, wird der K. einen Tag vor dem kaiserlichen Hof festsetzen und nach Gebühr handeln. König Ladislaus von Böhmen hat das Kloster Waldsassen aufgefordert, einige Stücke und Güter, die mit Einwilligung der Vorfahren des Kaisers durch Kauf und Tausch an das Kloster gekommen sind1, vom König und der Krone von Böhmen als Lehen zu empfangen, und, falls das Kloster glaubt, das nicht schuldig zu sein, vor dem König zu erscheinen und wegen der Lehenschaft Rechtfertigung zu geben. Das Kloster untersteht aber mit aller Zugehörung in der weltlichheit nur dem römischen Kaiser als obersten vogt und beschirmer der kirchen, auch wurde noch nie vorher gefordert, diese Güter von der Krone von Böhmen als Lehen zu empfangen. Dem König gebühre es nicht, dem K. die Oberhoheit über diese Güter zu entziehen, sondern er müsse solche Forderungen vor dem K. rechtfertigen.

Originaldatierung:
9ten tag July.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Beglaubigte Abschrift von 1711 Februar 12 im BayHStA (Sign. KL Waldsassen n. 16a), fol. 78r-79r, Pap.2 - Abschrift 18. Jh. ebenda (Sign. KL Waldsassen n. 107 II), Pap.3

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Urkunde H. 2 n. 182.
  2. 2Diese Kopie wurde als Grundlage genommen, da sie nach dem angegebenen Vermerk collationiert wurde.
  3. 3Diese Kopie gibt als Datum Juli 7 an und enthält den Kanzleivermerk, der bei der anderen Kopie fehlt.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 183, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-09_2_0_13_2_0_9311_183
(Abgerufen am 29.03.2024).