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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. bittet König Ladislaus von Böhmen, das Vorgehen gegen Abt, Konvent und Kloster von Waldsassen in Güte einzustellen und den K. und das Reich an ihren Sachen unbeirrt zu lassen. Falls der König vermeint, ernste Forderungen an Abt, Konvent und Kloster oder deren Güter zu haben, ist der K. bereit, einen Tag vor dem kaiserlichen Hof festzusetzen und nach Gebühr zu handeln. Dem K. wurde berichtet, daß König Ladislaus den Abt des Klosters Waldsassen mehrmals aufgefordert habe, einige Stücke und Güter, die mit der Einwilligung der Vorfahren des Kaisers durch Kauf oder Tausch an das Kloster Waldsassen gekommen und mit der Lehenschaft niemand anderem als dem K. und Reich unterworden sind, als Lehen vom König und der Krone von Böhmen zu empfangen, oder, falls das Kloster das nicht schuldig zu sein glaubt, vor dem König zu erscheinen und wegen der Lehenschaft rechtliches Zeugnis zu geben. Aber dem K. steht es zu, das Kloster mit aller Zugehörung dem Reich zu erhalten und weder dem Abt noch jemand anderem zu gestatten, ohne Einwilligung des Kaisers dagegen etwas zu unternehmen und auszuhandeln, was der K. dem Abt und Konvent geschrieben habe1. König Ladislaus hätte ohne Zweifel gewußt, in welcher Weise das Kloster zum Reich gehöre und hätte als Kurfürst, dem die bürd und behaltung des heiligen reichs mitzutragen gebührt, diese Aufforderung unterlassen sollen.

Originaldatierung:
9ten tag July.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Beglaubigte Abschrift von 1711 Februar 12 im BayHStA (Sign. KL Waldsassen n. 16a), fol. 80r-81v, Pap.

Anmerkungen

  1. 1Urkunde H. 2 n. 183.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 182, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1482-07-09_1_0_13_2_0_9310_182
(Abgerufen am 20.04.2024).