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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. übergibt dem Abt Johann des Reichsstiftes Kempten die Appellation des Abtes Johann von Minderau1, die dieser wegen der Urteile und Beschwerungen, die ihm und dem Konvent von Minderau durch Ammann und Gericht von Ummendorf zugefügt wurden, vorgelegt hat, da der K. in Reichsgeschäften beladen ist und das Kammergericht zur Zeit nicht in ubung ist. Der Abt von Kempten soll beide Parteien für einen bestimmten Tag rechtlich vor sich laden, verhören und mit Rechtsspruch entscheiden. Zeugen sollen, wenn nötig, rechtlich verhört werden, wenn sie sich weigern, mit Strafen dazu angehalten werden. Auch wenn eine der beiden Parteien nicht erscheint, soll nach Recht verfahren werden.

Originaldatierung:
Vierzehennden tag des moneds Decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA (Sign. KU Kempten n. 1081), Pap., S 18 auf der Rückseite aufgedrückt. - Urkunde durch Löcher ziemlich beschädigt.

Anmerkungen

  1. 1Wird in der Literatur allgemein unter Weissenau geführt, gemeint ist hier Abt Johannes IV. Schütz (1474-1483), vgl. Backmund, Monasticon Praemonstratense 1, S. 89.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Veronesi Marco, eingereicht am 12.01.2024.

Der Bestand "KU Kempten" befindet sich inzwischen im Staatsarchiv Augsburg.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 169, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1478-12-14_1_0_13_2_0_9297_169
(Abgerufen am 28.03.2024).