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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 2

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K. F. restituiert den Abt des Reichsstiftes Kempten1 in integrum in folgender Streitsache: Die Brüder Jos, Konrad und Peter, genannt die Stephan, die seit langer Zeit Freizinser des Klosters und in letzter Zeit abschweifig geworden waren, sind vom Abt vor das Hofgericht in Rottweil gebracht und dort abgeurteilt worden. Die Brüder haben aber an das kaiserliche Kammergericht appelliert, wo dem Abt auferlegt worden ist, zu bezeugen, daß nur Eigenleute und Freizinser dem Abt und dem Kloster Steuer, Felle und Fastnachtshühner zu geben schuldig sind. Die Zeugnisse, die der Abt geliefert hat, wurden im Kammergericht als mangelhaft befunden, da die gezwegen als einfeltige leihen das grunt der weisung auff demselben wort rwet nit verstannden und deßhalben in sonnderheit kein antwort darauf geben, weshalb der Abt sich erboten, dies mit genugsamer Kundschaft oder mit seinem Eide zu bezeugen. Da dies nicht geschehen ist, hebt der K. alle daraus resultierenden Rechtssätze auf und restituiert den Abt, wie er vor den geforderten Zeugenaussagen war, und bestimmt, daß diese Einvernahme noch einmal durchgeführt werde.

Originaldatierung:
Dritten tag des monads Septembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA (Sign. KU Kempten n. 980), Perg., S 18 mit wachsfarbenem S 16 an Ps. - Kop.: Abschrift 16. Jh. ebenda (Sign. w. o.), Pap. - Kopialbuch von 1761 ebenda (Sign. KL Kempten M. B. Lit. 47), fol. 209r-212v, Pap. - Kopialbuch 16./17. Jh. ebenda (Sign. KL Kempten n. 224), fol. 72r-73v, Pap.

Anmerkungen

  1. 1Damaliger Abt von Kempten war Johann von Wernau (1460-1481), vgl. Germania Benedictina 2, S. 133.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 2 n. 158, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-09-03_1_0_13_2_0_9286_158
(Abgerufen am 28.03.2024).